Erstellt am 25.02.2007 um 10:18 Uhr von happybaerchen
Hallo Ali,
dieser Vertag verstößt gegen das GG und ist somit nicht gültig( zumindest die passage über keine private bindung zu kollegen).
Am besten zur Gewerkschaft gehen und sich beschweren.
MFG
happybaerchen
Erstellt am 25.02.2007 um 10:35 Uhr von Jutta
Bei uns gab es auch so eine Klausel. Dann kam die Praxis: Ein Mopro-Verkäufer hatte sich in eine Kassiererin verliebt und das Ergebnis war eine Schwangerschaft. Daraufhin sollte die Kassiererin ihren Arbeitsplatz verlieren, da ja zum einen diese Regelung bestand und zum anderen es ja eine erhöhte Manipulationsmöglichkeit gab, die Kassiererin könnte ja ihren Mann (Schwangerschaft führte zur Heirat), "durch die Kasse winken".
Die Kassiererin wehrte sich erfolgreich und sitzt nun nach Mutterschutz munter weiter an unserer Kasse.
Mittlerweile gibt es 4 Pärchen in unserer Niederlassung und wir konnten keine Nachteile für das Unternehmen feststellen (auch keine erhöhte Diebstahl- bzw. Manipulationsquote).
Also es lebe das produktive Betriebsklima.
Erstellt am 26.02.2007 um 08:01 Uhr von betriebsratten
Aus welcher Ecke kommt das denn?? Wal Mart?? Oder ist es ein Arbeitsvertrag mit einer Kirche?
Erstellt am 26.02.2007 um 08:28 Uhr von Lotte
Jutta,
sag mal, was ist denn bei Euch in der Milch gemixt, dass es solche Auswüchse hat? Da kann man ja mit Fug und Recht von einem Familienbetrieb sprechen ;-))