Ich habe für einen blinden, geschieden MA, die Pflegestufe beantragt. Der MA hat den Miniskus gerissen, und muss operiert werden. Für die Kurzzeitpflege zu bekommen, benötigt der blinde MA die Pflegestufe.
Der Jurist des Unternehmens meinte, dass dies nicht zu den Aufgaben der SBV gehören. Stimmt diese Aussage???