Nicht alle Belange der Schwerbehinderten soll die SBV Betrieb regeln.
Ich habe für einen blinden, geschieden MA, die Pflegestufe beantragt. Der MA hat den Miniskus gerissen, und muss operiert werden. Für die Kurzzeitpflege zu bekommen, benötigt der blinde MA die Pflegestufe. Der Jurist des Unternehmens meinte, dass dies nicht zu den Aufgaben der SBV gehören. Stimmt diese Aussage???
Community-Antworten (7)
29.09.2017 um 20:43 Uhr
Einfach mal bein Integrationsamt nachfragen.
29.09.2017 um 22:15 Uhr
§ 95 SGB IX (1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
- ...
Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt, 3. ...
Ich habe kein Kommentar zum SGB IX, aber Nr. 2 ist sehr weit gefasst. Du kannst den Juristen ja mal bitten, seine Meinung zu präzisieren und zu belegen. Bisher gehst Du davon aus, dass Deine Hilfe für den Mitarbeiter durchaus unter § 95 subsumierbar ist.
Grundsätzlich ist es immer ganz gut, Leute zu fragen, woher sie ihre Weisheit nehmen. Entweder sie können Belege bringen, dann hat man dazu gelernt, oder es ist halt heiße Luft.
30.09.2017 um 17:01 Uhr
Zuerst vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Zugegebenermaßen hätte ich auch so ähnlich geantwortet. Da ich aber von einem Volljuristen diese Antwort bekam, zweifelte ich an meinem Standpunkt. Deshalb wollte ich mir schnell eine neutrale Meinung "holen". Jetzt sehe ich es wieder " klarer und freue mich auf die Argumentation von ihm. Danke!!
30.09.2017 um 18:06 Uhr
Vorsicht, juristisch gesehen dürfte der Anwalt nicht ganz unrecht haben.
Wie ein BR, so vertritt auch eine SBV die von ihr Betreuten im Innenverhältnis.
Hier nimmt es aber eine Aufgabe war, die zwar moralisch vertretbar (manchmal auch wünschenswert) und somit moralisch kaum angreifbar ist, aber leider in den Bereich einer externen Betreuung gehört. Eine Vertretung nach außen ist auf das in den §§ 69, 95 u. 99 SGB IX aufgeführte beschränkt.
@alter Mann „Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,“ Da es sich hier um ein Aufzählung unter dem ersten Punkt handelt, dürfte es den betrieblichen Stellen zuzuordnen sein.
30.09.2017 um 19:26 Uhr
Alter Mann ist noch ein MA des Betrieb, welcher im Febr. 18 in Rente geht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind es Regenerations Maßnahmen, welche zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit dient. Somit ist die SBV gefordert. Oder???
30.09.2017 um 23:40 Uhr
Ja, ich sehe das ja auch durchaus als Grenzfall. Aber ich verstehe den Sachverhalt so, dass der blinde Mitarbeiter in den Betrieb zurückkehren soll. Die SBV fördert mit der Hilfestellung bei der Beantragung die möglichst schnelle Wiedereingliederung. Damit wäre für mich der Zusammenhang mit den betrieblichen Belangen gegeben.
02.10.2017 um 08:08 Uhr
Ja, der blinde MA ist bis zu seinem Renteneintritt im Febr. 2018 im Betrieb beschäftigt. Das angesprochene Innen.- und Außenverhältnis ist nirgendwo im SGB IX aufgeführt. Weil die SBV nach unterschiedlichen Wissen handelt. Oder habe ich etwas übersehen??
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