Erstellt am 12.07.2018 um 15:58 Uhr von moreno
Schlag ihnen doch mal vor sich schulen zu lassen. Was die SBV macht geht den Betriebsrat nichts an!
Erstellt am 12.07.2018 um 16:01 Uhr von Pjöööng
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat diese Kollegin das auch nicht in ihrer Funktion als BRM gesagt.
Erstellt am 12.07.2018 um 16:07 Uhr von SBVgewählt
@pjööng das ist korrekt. Nicht als BR-Mitglied sondern als Projektleiterin
Erstellt am 12.07.2018 um 16:15 Uhr von Celestro
"@pjööng das ist korrekt. Nicht als BR-Mitglied sondern als Projektleiterin"
Du hast Dich für die Arbeit der SBV korrekt abgemeldet. Würde sagen "ins rechte Ohr rein, durch das Linke wieder raus".
Erstellt am 13.07.2018 um 07:10 Uhr von ickederdicke
Da du dies schriftlich hast solltest du den/die Inklusionsbeauftrage/n des Arbeitgebers (nach § 181 SGB IX , alt:Beauftragter des Ag´s ) umgehend kontaktieren und diesen um Unterstützung bitten. Solch ein Vorgesetzten Verhalten, besonders wenn diese/r auch BR ist, ist grenzwertig und geht in Richtung Mandatsbehinderung.
Bei einem ähnlich gelagerten Fall hatte ein SBV Kollege mal das Integrationsamt / LWL um Unterstützung gebeten - diese kamen umgehend ins Haus und klärten die Prioritäten mit AG und BR. Danach war Ruhe.
Erstellt am 13.07.2018 um 09:18 Uhr von SBVgewählt
Hier ist was der BR-Mitglied mir heute schrieb:
" Das Amt hat immer dann Vorrang, wenn Gefahr im Verzug ist und Dinge unaufschiebbar sind. Bei Kleinigkeiten oder schiebbaren Dingen hat das Amt definitiv nicht Vorrang. Grundsätzlich muss jeder versuchen, eine Balance zwischen der Funktion im Unternehmen (bei dir xyz) und Ehrenamt (bei dir SBV) zu finden. Du wirst nämlich in erster Linie für deine Funktion im Unternehmen bezahlt. Und wir sind nicht in der Situation wie ein Großkonzern xxx , wo es hauptamtliche BR und SBV gibt, die ausschließlich diese Funktion haben und auch dafür bezahlt werden. "
Der BR-Mitglied weiß nicht, wie schlimm die Situation von dem Behinderten Mensch war. Das muss ich auch nicht erzählen.
Erstellt am 13.07.2018 um 10:54 Uhr von wdliss
Mit deinem letzten Satz bringst du es doch auf den Punkt und genau das solltest du Antworten: "Hallo liebe BRM, du hast mit deinen Einwändungen Recht und genau das habe ich getan. Ich habe abgewogen und mich entschieden, dass das jetzt unaufschiebbar ist. Über meine Beweggründe bin ich dir keine Rechenschaft schuldig."
Erstellt am 13.07.2018 um 16:46 Uhr von SBV Frank
Hallo,
Du alleine entscheidest, wann du dein Amt als SBV ausübst!
Die Idee mit dem Inklusionsbeauftragten, soweit vorhanden oder mit dem Integrationsamt würde ich auch so machen!!