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BR-Mitglied kritisiert die Freistellung von SBV

S
SBVgewählt
Jul 2018 bearbeitet

Ich bin seit drei Jahren gewählte SBV. Seit Anfang kommt es zu Problemen mit der Zusammenarbeit mit BR. Immer wieder kommen Sprüche zu der Tätigkeit: "Du hast nicht so viele schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zu betreuen" "Deine eigene Arbeit geht vor. Selbst wenn du eine SBV-Sache hast, musst du dazwischen die vertragliche Arbeit machen"

Letzte Woche kam es zu einer Bedrohung einer Änderungskündigung eines Schwerbehinderten Menschen. Es kam dann zu einer Nervenzusammenbruch dieses Menschen. Für diese Tätigkeit musste ich alles fallen, damit diesen Mensch beraten werden konnte. Dies beinhaltete mitmenschlische Unterstützung und auch schwierige Briefe an den Vorgesetzten. Ich habe mich korrekt für diese SBV-Tätigkeit abgemeldet. Der BR-Rat war nicht eingebunden, weil der Mensch es nicht zu diesem Zeitpunkt wollte.

Heute kam dann einen schriftlichen Vorwurf von der Stellv. BR der so ähnlich klang wie:

"Ich habe großes Verständnis für Deine Tätigkeit als SBV, habe aber wenig bzw. kein Verständnis dafür, dass die Informationen von x nicht spätestens letzte Woche verschickt wurde. Soviel Zeit muss sein, auch wenn bei SBV „Gefahr im Verzug“ ist."

Diese Stellv. BR ist für das Projekt verantwortlich, in dem mein Teil auf Grund der SBV-Arbeit nicht erledigt werden konnte. Diese Dame kennt die Rechtlage bezüglich Freistellung der BR-Arbeit, lebt es aber nicht für sich selbst. "Das muss man flexibel sehen. Unsere Aufgaben für Projekt x hat Priorität" hat sie ab und zu gesagt.

Wie kann man am besten vorgehen? Es ist das erste Mal, dass sie sich schriftlich festgelegt hat. Früher kamen nur Sprüche.

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

12.07.2018 um 17:58 Uhr

Schlag ihnen doch mal vor sich schulen zu lassen. Was die SBV macht geht den Betriebsrat nichts an!

P
Pjöööng

12.07.2018 um 18:01 Uhr

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat diese Kollegin das auch nicht in ihrer Funktion als BRM gesagt.

S
SBVgewählt

12.07.2018 um 18:07 Uhr

@pjööng das ist korrekt. Nicht als BR-Mitglied sondern als Projektleiterin

C
celestro

12.07.2018 um 18:15 Uhr

"@pjööng das ist korrekt. Nicht als BR-Mitglied sondern als Projektleiterin"

Du hast Dich für die Arbeit der SBV korrekt abgemeldet. Würde sagen "ins rechte Ohr rein, durch das Linke wieder raus".

I
ickederdicke

13.07.2018 um 09:10 Uhr

Da du dies schriftlich hast solltest du den/die Inklusionsbeauftrage/n des Arbeitgebers (nach § 181 SGB IX , alt:Beauftragter des Ag´s ) umgehend kontaktieren und diesen um Unterstützung bitten. Solch ein Vorgesetzten Verhalten, besonders wenn diese/r auch BR ist, ist grenzwertig und geht in Richtung Mandatsbehinderung. Bei einem ähnlich gelagerten Fall hatte ein SBV Kollege mal das Integrationsamt / LWL um Unterstützung gebeten - diese kamen umgehend ins Haus und klärten die Prioritäten mit AG und BR. Danach war Ruhe.

S
SBVgewählt

13.07.2018 um 11:18 Uhr

Hier ist was der BR-Mitglied mir heute schrieb: " Das Amt hat immer dann Vorrang, wenn Gefahr im Verzug ist und Dinge unaufschiebbar sind. Bei Kleinigkeiten oder schiebbaren Dingen hat das Amt definitiv nicht Vorrang. Grundsätzlich muss jeder versuchen, eine Balance zwischen der Funktion im Unternehmen (bei dir xyz) und Ehrenamt (bei dir SBV) zu finden. Du wirst nämlich in erster Linie für deine Funktion im Unternehmen bezahlt. Und wir sind nicht in der Situation wie ein Großkonzern xxx , wo es hauptamtliche BR und SBV gibt, die ausschließlich diese Funktion haben und auch dafür bezahlt werden. "

Der BR-Mitglied weiß nicht, wie schlimm die Situation von dem Behinderten Mensch war. Das muss ich auch nicht erzählen.

W
wdliss

13.07.2018 um 12:54 Uhr

Mit deinem letzten Satz bringst du es doch auf den Punkt und genau das solltest du Antworten: "Hallo liebe BRM, du hast mit deinen Einwändungen Recht und genau das habe ich getan. Ich habe abgewogen und mich entschieden, dass das jetzt unaufschiebbar ist. Über meine Beweggründe bin ich dir keine Rechenschaft schuldig."

SF
SBV Frank

13.07.2018 um 18:46 Uhr

Hallo, Du alleine entscheidest, wann du dein Amt als SBV ausübst! Die Idee mit dem Inklusionsbeauftragten, soweit vorhanden oder mit dem Integrationsamt würde ich auch so machen!!

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