Pausen - Überstunden - Höchstarbeitszeit
Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter der seine Pausen nicht ein- und ausstempelt. Der MA macht pemanent Überstunden, z.T. auch mehr als das ArbZG erlaubt. Die Überstunden werden (wirklich) freiwillig geleistet bzw. aus der Überzeugung heraus, dass die Firma den Bach runtergeht, wenn .... Die Pausenzeit wird im Zeitkonto in Abzug gebracht aber wir wissen, dass der Kollege überhaupt keine Pause macht. Mal schnell einen Happen zwischendurch und das wars dann auch schon.
Wenn wir nun die Pausenzeiten zur Arbeitszeit rechnen, dann wäre er oft weit über 11 Stunden im Betrieb. Wir haben dies bereits mehrmals reklamiert aber passieren tut nichts. Die Leitung ist ja froh, so einen (bl...) AN zu haben.
Die Überstunden nicht zu genehmigen und ggf. dagegen vorgehen, wäre ein Weg, den meine BR Kollegen bislang aber nicht mit mir gegangen sind.
Wenn es nun aber derart ausartet (Pausenzeit = Arbeitszeit) muss hier endlich was passieren.
Aber was kann hier konkret getan werden, ausser der Leitung den Verstoß anzuzeigen, die sich dann aber nicht weiter darum kümmert.
Wenn der Kollege dann womöglich auch nòch behauptet, er würde es einfach immer "vergessen" die Pause auszustempeln aber würde auf jeden Fall seine Pausen machen.
Haben wir dann überhaupt eine Chance etwas dagegen zu tun?
Würde mich über Antworten freuen (nicht zuletzt um damit auch meine BR Kollegen zu überzeugen).
VG wieso
Community-Antworten (4)
28.09.2017 um 19:21 Uhr
Naja, wenn du deine Kollegen erst überzeugen musst, scheint es ja mit deren Kenntnisse auch nicht weit her zu sein.
Unabhängig davon, dass man sich bei lieb gewordenen Überstunden auch schnell den Unmut der Belegschaft einfangen kann, will man hier Gewohntes verändern, sollte sich ein BR hier nicht zum Spielball des AG und AN machen und auch seine Rechte einfordern.
Dem AG würde ich mitteilen, dass es mit dem Spaß jetzt vorbei ist und er am Rande einer Strafanzeige wandelt (§119 BetrVG), wenn er weiterhin das hier zwingende MB des BR missachtet.
Dem AN, dass es ihm ähnlich ergehen kann und er sich darüber hinaus demnächst woanders frei entfalten kann, wenn sich hier nichts ändert (§ 104 BetrVG).
28.09.2017 um 21:13 Uhr
bei deinen Drohungen wäre ich nun als AG und AN mal ganz gelassen... Ernsthaft wie immer
es gibt unzweifelhaft ein MBR. Das ist ein Fall für ein Unterlassungsverfahren. Wenn man richtig Druck machen möchte dann schaltet man die Gewerbeaufsicht ein. Die sind da humorlos...
29.09.2017 um 14:47 Uhr
§104 BetrVG? Ernsthaft? Ne Lachhaft!!!!
30.09.2017 um 20:13 Uhr
Dann wäre es nett von dir, wenn du den Autoren div. Kommentare wie dem Fitting, Däubler etc. mal erklären würdest, warum das von ihnen zum § 104 BetrVG kommentierte, dort nichts zu suchen hat und sie es besser Comedians zukommen lassen sollten.
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