Alte Vertag zurück bekommen
Als festangestelle mit Festvertag habe ich entschieden Zwei Jährige Ausbildung machen. Habe ich möglichkeiten am ende meine Ausbildungsverhältnisse alte Vertag zurück bekommen???
Community-Antworten (2)
28.09.2017 um 10:24 Uhr
Es kommt darauf an, ob etwas im Ausbildungsvertrag zu diesem Thema steht. Ist nichts geregelt ist der alte Vertrag nicht mehr gültig!
28.09.2017 um 19:33 Uhr
Wenn dein Arbeitsverhältnis nur ruht, bleibt auch der Vertrag bestehen.
Wenn du ausscheidest und nach der Ausbildung wieder neu anfängst, geht natürlich alles wieder von vorne los und div. muss vereinbart werden.
Nicht ganz unwichtig wäre hier, auch zu wissen, um was für ein Art von Ausbildung es sich hier handelt. Ist sie eine betrieblich Geregelte, fällt sie unter die §§ 96 – 98 BetrVG, und ein BR wäre hier Beteiligter und könnte so einiges zur Klärung beitragen.
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