Erstellt am 28.09.2017 um 08:24 Uhr von Erbsenzähler
Es kommt darauf an, ob etwas im Ausbildungsvertrag zu diesem Thema steht. Ist nichts geregelt ist der alte Vertrag nicht mehr gültig!
Erstellt am 28.09.2017 um 17:33 Uhr von Ernsthaft
Wenn dein Arbeitsverhältnis nur ruht, bleibt auch der Vertrag bestehen.
Wenn du ausscheidest und nach der Ausbildung wieder neu anfängst, geht natürlich alles wieder von vorne los und div. muss vereinbart werden.
Nicht ganz unwichtig wäre hier, auch zu wissen, um was für ein Art von Ausbildung es sich hier handelt. Ist sie eine betrieblich Geregelte, fällt sie unter die §§ 96 – 98 BetrVG, und ein BR wäre hier Beteiligter und könnte so einiges zur Klärung beitragen.