Hallo,
eine Kollegin hatte einen Ausbildungsvertrag (Weiterbildung) bis Ende Dezember und ihr wurde bei der Einstellung zugesichert, dass nur nach Bedarf ausgebildet wird und sie anschließend weiter beschäftig wird. Leider hat sie das nicht schriftlich.

Nun hat Sie gesagt bekommen, dass eine Weiterbeschäftigung als Festanstellung nicht möglich sei und sie sich zum 31.12.14 arbeitssuchend melden muss.
Befristet würde man sie einstellen, aber das wäre ja rechtlich nicht möglich, da sie ja schon 2 Jahre beschäftigt sei.
Es handelt sich um eine Stelle in öffentlichen Dienst. (TvöD)

Ist ein befristeter Vertag nach der Ausbildung möglich? Wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage?

Es scheint so als würde man zum 01.01. einen neuen Auszubildenden einstellen.
Schon mal vielen Dank.