Neue AVB / Abschluss neuer Arbeitsverträge im Gesamtbetrieb
Wir bekommen alle neue AVB zu den Verträgen, bei deren Erstellung der BR im Vorfeld hinzugezogen wurde. Jetzt will die Geschäftsführung folgendermaßen argumentieren: (Hinweis wir sind nicht tarifgebunden) Wer den neuen Vertrag mit den neuen AVBs nicht unterschreibt und annimmt, bleibt auch an die alte Entgelttabelle gebunden, welche nicht mehr weiter angeglichen werden soll. Ist das rechtens?
Community-Antworten (9)
27.09.2017 um 15:19 Uhr
Was sind AVB's? Und wie soll es gehen wenn ich nix unterschreibe und es dennoch annehme?
27.09.2017 um 15:31 Uhr
Es geht um die Angleichung der allgemeinen Vertragsbedingungen, die jedem Vertrag beiliegen. Es muss jedem AN freistehen, einen neuen Vertrag mit den veränderten AVBs zu unterschreiben.
27.09.2017 um 15:37 Uhr
Also bekommt ihr Änderungsverträge und in dem selben Atemzug auch neue Allgemeine Arbeitsbedingungen oder in eurem Falle neue Vertragsbedingungen?
27.09.2017 um 15:56 Uhr
Ja genau. Nur wenn jetzt jemand sagt: Vielen Dank für das Angebot, ich möchte meinen alten Vertrag einfach behalten und nicht festgelegt werden auf die neuen AVBs! - dann sagt der Chef: Gut kannst du gerne so machen, aber die alten Entgelttabellen werden nicht mehr angeglichen (Lohnerhöhung), nur die der neuen Verträge. Ich finde, dass das nicht rechtens wäre.
27.09.2017 um 16:17 Uhr
Dazu kommt es darauf an, ob Tarifverträge gelten oder nicht. Dazu müsste man den bisherigen Arbeitsvertrag und seine AGBs kennen. Das tun wir leider nicht. Und die Glasgoogle benutze ich nicht...
Besteht beim alten Arbeitsvertrag eine Tarifbindung?
- AG und AN sind Tarifgebunden?
- Im Arbeitsvertrag steht das der Tarif XYZ gilt. (Dynamisch? usw. Also passenden Text bitte posten. Dann können wir dir sagen, ob das recht ist oder nicht.
27.09.2017 um 16:29 Uhr
Man bekommt keine neuen Verträge. Eine Seite hätte sie gerne. Die andere Seite muss sie ja nicht akzeptieren. Also unterschreibe einfach nicht und du behältst deinen alten Vertrag. Wäre schön, wenn sich auch der BR etwas kritischer mit der Frage auseinandersetzt - obwohl er in dieser Frage keine Karten im Spiel hat.
"Wer den neuen Vertrag mit den neuen AVBs nicht unterschreibt und annimmt, bleibt auch an die alte Entgelttabelle gebunden, welche nicht mehr weiter angeglichen werden soll. Ist das rechtens? " Erst einmal als Erpressung zu sehen. Schaltet die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt ein
27.09.2017 um 16:56 Uhr
Bevor ihr ein riesen Fass aufmacht... (auch wenn die Art und Weise der GL ist sch*** und diese im Unrecht ist!):
Sind die Änderungen der AVBs denn gravierend? Oder geht es eher um "Kinkerlitzchen"? Bist du selbst BR, oder fragst du als MA?
27.09.2017 um 17:05 Uhr
Der BR ist bei Entlohnungsgrundsätzen mit im Boot. Natürlich kann er fordern, dass Mitarbeiter mit gleichen Tätigkeiten auch gleich bezahlt werden. Das Problem dürfte aber sein, dass die neuen Vertragsbestimmungen evtl. auch irgendwie einen Wert darstellen - aber um das beurteilen zu können, müsste man sie kennen.
27.09.2017 um 18:10 Uhr
Im Arbeitsrecht gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer nicht aus sachfremden Gründen unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Nehmen wir an, diese neuen Bedingungen unterscheiden sich nur in der Ausgestaltung von Ausschlussfristen (nach den neuen Bedingungen müssen Ansprüche nunmehr bereits spätestens nach drei Monaten geltend gemacht werden und nicht mehr bis zu drei Jahre), dann wäre dieser Ausschluss von zukünftigen Erhöhungen sicherlich nicht zulässig.
Würden die neuen Bedingungen hingegen beispielsweise eine Einschränkung der Altersversorgung vorsehen, dann sollte so eine Verknüpfung grundsätzlich zulässig sein.
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