Erstellt am 22.09.2017 um 09:17 Uhr von bürgermeister
Ich würde dem Kollegen erst einmal nix erzählen. Wiedersprecht der Kündigung so gut es geht. Dann überlasst es dem AG wie er weiter damit Umgeht. Sollte der Kollege dennoch seine Kündigung erhalten ratet ihm zu einer Kündigungsschutzklage.
Erstellt am 22.09.2017 um 09:34 Uhr von celestro
"Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."
Ob es Euch sinnvoll erscheint, müßt Ihr selbst entscheiden. Wir machen es eigentlich so, daß wir die Personen IMMER ansprechen (bzw. der BRV). Denn letztlich kann man nie wissen, welche guten Argumente gegen die Kündigung der AN selbst vorbringt.
@ bürgermeister
Pauschal zur Kündigungsschutzklage zu raten halte ich für völligen Unsinn. Der AN soll sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und dann sollte man entscheiden, wie es weiter geht.
Erstellt am 22.09.2017 um 09:42 Uhr von moreno
Oh Bürgermeister ein ganz schlechter Rat!!!!
Im 102 steht ja auch drin der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich ist den betroffenen AN hören! Nur so kann ich die Sichtweise von beiden Seiten hören dies ist wichtig auch grade bei der Formulierung von Widersprüchen!
Erstellt am 22.09.2017 um 10:09 Uhr von BRHamburg
Ich würde auch mit dem Kollegen sprechen. Und den AG würde ich bei einer betriebsbedingten Kündigung mal nach seiner Sozialauswahl fragen.
Erstellt am 22.09.2017 um 10:41 Uhr von RoterFaden
Ich gebe zu bedenken, dass DJCarlo von einer betriebsbedingten Kündigung schreibt.
Welche Sichtweise soll wohl hier der Kollege haben...
Ob das konstruiert ist, sollte der BR hier gut selbst einschätzen können.
Wenn ja, würde ich auch erstmal nach der Sozialauswahl fragen.
Wieviele MA seid ihr?
Erstellt am 22.09.2017 um 11:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (RoterFaden):
"Ich gebe zu bedenken, dass DJCarlo von einer betriebsbedingten Kündigung schreibt.
Welche Sichtweise soll wohl hier der Kollege haben..."
Oh.... Da schauen wir doch mal ins Gesetz:
"(3) Der Betriebsrat kann ... der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn
1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat,
2. die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 verstößt,
3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
4. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
5. eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat."
Zu 1: Kennt Ihr die sozialen Gesichtspunkte jedes Arbeitnehmers? Wisst Ihr wer z.B. einen Pflegefall daheim hat?
Zu 3: Wisst Ihr von jedem Arbeitnehmer, welche Qualifikationen er hat. welche Tätigkeiten er im Unternehmen wahrnehmen kann?
Zu 4: Wisst Ihr welche Voraussetzungen für Umschulungen- und Fortbildungsmaßnahmen jeder Eurer Kollegen mit erfüllt?
Zu 5: Wisst Ihr zu welchen Komprmissen Eure Kollegen bereit wären?
Gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung halte ich es für zwingend dass ein verantwortungsbewusster BR mit dem Arbeitnehmer spricht!
Erstellt am 22.09.2017 um 11:36 Uhr von RoterFaden
Pjööng, da hast du ja vollkommen Recht.
Aber ist es nicht so, dass sich das gerade bei einer einzelnen betriebsbedingten Kündigung nach einem vorgeschobenen Grund vom AG anhört?
Deshalb würde ich mir vorher die Sozialauswahl darlegen lassen.
Danach kann ich das immer noch mit dem MA klären...
Oder zielst du darauf ab, dass der AG dann "vorgewarnt" ist?
Erstellt am 22.09.2017 um 11:36 Uhr von bürgermeister
@celestro,
ok vielleicht sehe ich es zu einfach, da es bei uns relativ einfach ist Betriebsbedingten Kündigungen zur Zeit zu Wiederspruch einzulegen.
DJCarlo dann ignoriere meine Antwort
Erstellt am 22.09.2017 um 12:34 Uhr von Mercyful
Um nicht den Betriebsrat als "Unheilsbote" bei der Überbringung schlechter Nachrichten zu "mißbrauchen", haben wir es mit unserem AG so gehandhabt, dass der AG vorab den AN über die geplante betriebsbedingte Kündigung informiert, so dass der BR dann den betroffenen AN auch sauber anhören kann um hier einen optimalen Widerspruch vorzubereiten.
Erstellt am 22.09.2017 um 12:59 Uhr von Challenger
Wie genau hat der AG denn die betriebsbedingte Kündigung begründet ?
Erstellt am 22.09.2017 um 13:21 Uhr von Pjöööng
RoterFaden, warum sollte sich eine einzelne betriebsbedingte Kündigung nach einem vorgeschobenen Grund anhören?
Die Sozialauswahl wird der Arbeitgeber schon aus ureigenstem Interesse in der Anhörung ausführlich erläutern.
Erstellt am 22.09.2017 um 13:50 Uhr von RoterFaden
Pjööng, ohne die Betriebsgröße und die Umstände zu kennen, ist das natürlich Spekulation. Aber ich als BR würde es vermeiden wollen, wie Mercyful so schön schreibt, mich als "Unheilsboten" einspannen zu lassen - denn:
eine aufklärende Anhörung des AG hat offensichtlich bisher nicht stattgefunden.
Aber klar: auch Spekulation
Vielleicht mag ja der Fragesteller nochmal Laut geben :-)
Erstellt am 22.09.2017 um 14:59 Uhr von Pjöööng
Dann sollten wir hier auch nicht unnötig spekulieren.
Da es eine gesetzliche Aufgabe ist die dem BR hier auferlegt wird, sollte er sich meines Erachtens keine unnötigen Gedanken darüber machen, ob er dadurch zum "Unheilsboten" wird. Auch BR-Arbeit ist nicht immer nur Zuckerschlecken...
Erstellt am 22.09.2017 um 15:06 Uhr von hansimglueck
Immer das Gespräch suchen !
Erstellt am 22.09.2017 um 15:29 Uhr von DJCarlo
Hallo an die Gemeinschaft hier, vielen Dank für die vielen Antworten und Tipps. Also die betriebsbedingte Kündigung wird begründet mit Umstrukturierung. Da wir letztes Jahr eine Fusion hatten kommen jetzt die Synagie Effecte zum tragen.ein Gespräch sowie eine Sozialauswahl fand wohl nicht statt. Von daher bekommt der AG eh Probleme beim Gericht. Ich denke wir werden der Kündigung widersprechen ohne mit dem Kollegen vorher zu sprechen. Da ich noch im Urlaub bin bekomme ich am Montag erst alles zu sehen. Ich bin BRV und fahre am Montag in die Firma um an der Sondersitzung teilzunehmen.
Erstellt am 25.09.2017 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Wenn Du erst heute alles zu sehen bekommst, wie konntest Du dann am Freitag schon wissen dass keine Sozialauswahl gemacht wurde?
Und wie wollt Ihr einen beachtlichen Widerspruch formulieren, wenn Ihr nicht mit dem Arbeitnehmer gesprochen habt?
Erstellt am 25.09.2017 um 19:08 Uhr von DJCarlo
Hallo Pöölng,
Ich bekam telefonisch Bescheid vom zweiten Vorsitzenden daher wusste ich auch wie die Kündigung begründet wird. Der Kollege war heute auch nicht im Betrieb um mit ihm zu reden. Naja wir haben Inder Sondersitzung den Beschluss gefasst der Kündigung zu wieder sprechen. Die Ablehnung der Kündigung mit Begründung hat der AG heute von uns bekommen . Ich bin jetzt wieder in meinen Urlaub zurück und nächste Woche sehen wir weiter.
Gruß DJCarlo