Versetzung (?) + Höhergruppierung
Hallo,
aus einer Abteilung hat eine Kollegin (Vollzeit) gekündigt, die andere Kollegin (ebenfalls Vollzeit) ist schwanger und somit nicht mehr so belastbar. "Das Loch" soll wieder einmal intern gestopft werden in dem ein Kollege einer anderen Abteilung stundenweise dort mithelfen soll. Kann man hier von einer Versetzung sprechen?
Der Kollege soll deshalb auch Höhergruppiert werden, dazu haben wir eine Anhörung erhalten.
Der Kollege wollte eigentlich nicht dort aushelfen und die Höhergruppierung ist für mich nur ein "Zuckerl", dass er das mitmacht.
Sollte so ein "Zuckerl" nicht besser in Form eines übertariflichen Zuschlags gehandhabt werden?
Können wir die Höhergruppierung ablehnen und vorschlagen, dies in Form eine ÜT Zuschlags zu regeln? Der Kollege war nach seiner Ausbildung schon einmal in dieser Abteilung, somit sind die Tätigkeiten weder neu noch fordern sie eine höhere Qualifizierung.
Wie seht ihr das?
VG wieso
Community-Antworten (1)
22.09.2017 um 00:53 Uhr
Hallo wieso, nach Deiner Beschreibung riecht das sehr stark nach Versetzung - wobei nicht ganz klar wird, welche Informationen Ihr "offiziell" bekommen habt und was ihr so gehört habt. Insofern würde ich beim AG das Zustimmungsersuchen zur Versetzung einfordern. Außerdem würde ich den AG fragen, inwieweit auf den Kollegen Überstunden zukommen werden (Mitbestimmung), wer seine alte Arbeit übernehmen soll usw. Grundsätzlich würde ich am Angebot des AG zur Höhergruppierung nie rütteln - das wird später immer ein Argument, auch andere Kollegen in vergleichbarer Beschäftigung besser zu bezahlen. Hier ist mir allerdings nicht so klar, was der AG eigentlich meint: Soll mit der Höhergruppierung eine höher qualifizierte Tätigkeit vergütet werden? (Du sagst nein) Sollen damit Mehrbelastungen pauschal vergütet werden? Soll diese Besservergütung nur für die Aushilfsstunden gelten (das wäre ungewöhnlich) oder für das ganze Gehalt? Ist die Höhergruppierung befristet? Ansonsten würde ich mich mit dem Kollegen abstimmen, was er will und unter welchen Umständen er den "neuen" Jopb gerne übernimmt. Danach würde ich mit dem AG verhandeln. Hinweis: Ihr seid auch in Bezug auf gesundheitliche Fragen in der Mitbestimmung. Wenn der AG etwa meint, er müsse den Kollegen sttressbedingt auf die cFelgen fahren, könnt Ihr zu der neuen Stelle ja mal eine Gefährdngsanalyse zu den (psychischen) Gesundheitsgefahren anfordern.
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