Erstellt am 20.09.2017 um 15:42 Uhr von rsddbr
Bis auf die vom AG als Geschäftsgeheimnis bezeichneten Informationen (so sie tatsächlich Geschäftsgeheimnis sind) darfst du grundsätzlich alles erzählen. Wichtig ist, dass du die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Betriebsfrieden nicht gefährdest.
Es ist jedoch sinnvoll, sich mit dem AG abzustimmen, inwiefern über bestimmte Dinge berichtet wird. Über die wirtschaftliche Lage unterrichtet der AG (§43 Abs. 2 BetrVG). Ob du über Verhandlungen zu BV berichtest hängt sicher von der jeweiligen Situation ab - du darfst es, bist dazu aber nicht verpflichtet.
Du darfst auch über Themen sprechen, die zum Beispiel Arbeitsrecht, Arbeitsschutz etc. betreffen. Das könnten dann für eure Belegschaft interessante aktuelle Urteile sein oder Gesetzesänderungen u.v.m.
Erstellt am 20.09.2017 um 17:22 Uhr von BRHamburg
Ich denke nicht das man den Arbeitgeber unbedingt in Watte packen soll. Ein BR ist gewählt um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Da gehört auch mal ein klarer Standpunkt zu. Und wenn der Arbeitgeber in den Verhandlungen zu einer BV nur mauert und Müll erzählt darf man das auch sagen. Man darf nur nicht beleidigen. Und nur weil der Arbeitgebr etwas als geheim einstuft ist es das noch nicht. Die Info muss dazu geeignet sein die Geschäfte des Unternehmens zugefährden. Aber die wirtschaftliche Lage und Entwicklung ist eh die Aufgabe des Arbeitgebers. Also informiere deine Kollegen so gut du kannst. Denn die haben dich gewählt.
Erstellt am 21.09.2017 um 09:04 Uhr von moreno
Seh ich wie BR Hamburg. Auf einer Betriebsversammlung wird natürlich auch der Verhandlungsstand von BVs und die unterschiedlichen Ansichten von BR und AG deutlich gemacht. Und wenn der AG ,,komische Ideen" hat kann dies die Belegschaft ruhig wissen. :-)
Erstellt am 21.09.2017 um 14:23 Uhr von stehipp
Was du natürlich NICHT erzählen darfst, sind alle Informationen, die einen einzelnen Mitarbeiter betreffen (Gehaltshöhe, Abmahnungen......). Aber das sollte sich von alleine verstehen.
Erstellt am 21.09.2017 um 14:25 Uhr von moreno
Eigentlich schade das wäre eine spannende Betriebsversammlung :-)
Erstellt am 22.09.2017 um 08:42 Uhr von Hansen
Vielen Dank für die tollen Tipps!
Gruss Hansen
Erstellt am 04.07.2018 um 09:05 Uhr von Kollege
Kann man auf der Betriebsversammlung Fragen zu konkreten laufenden bzw. abgeschlossenen Kündigungsschutzklagen von Kollegen stellen? Dadurch würde "verraten" dass einem Mitarbeiter gekündigt wurde. Die Kündigungsschutzklagen sind aber doch generell öffentlicher Natur, und sogar die Urteile kann man beim Arbeitsgericht einsehen. Von daher sollte ja eigentlich kein Vertraulichkeitsproblem bestehen, wenn man auf der Betriebsversammlung darüber spricht - oder doch?
Erstellt am 04.07.2018 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Wenn in der Betriebsversammlung tatsächlich kokrete Fragen gestellt werden, dann kann man diese natürlich auch beantworten. Die Frage ist eher, was man konkret antwortet. Da sollte man nicht zu viel erzählen.
Erstellt am 04.07.2018 um 10:08 Uhr von celestro
Der Post von Kollege klang für mich eher so, als ob der BR die Fragen dazu an den AG stellt. Das würde ich so jedenfalls eher nicht machen.
Erstellt am 04.07.2018 um 12:09 Uhr von Kollege
Ich konkretisiere meine Frage:
Kann man als Kollege eines entlassenen Kollegen eine Frage dazu auf der BV stellen, mit Nennung des Namen, ohne dass Abmahnung aufgrund "Geheimnisverrat" droht? Wie bereits gesagt sollte die Tatsache der Kündigung nicht vertraulich sein, den der Fall wird/wurde vor dem Arbeitsgericht öffentlich verhandelt. Daher kann diese Tatsache kein Geheimnis mehr sein.
Erstellt am 04.07.2018 um 13:26 Uhr von celestro
Können kann man vieles. Es fragt sich, ob man das sollte. Also auch, was man damit bezwecken will. "Eines entlassenen Kollegen" ... also hat er die Klage verloren / sich auf einen Vergleich geeinigt ? Was will man dann da noch fragen, bzw. warum redet man nicht mit dem Kollegen darüber ?
"Geheimnisverrat" sehe ich hier aber nicht ....