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Betriebsversammlungen

I
ich_bins
Feb 2024 bearbeitet

Vielen Dank für die umfangreichen Antworten zu meinem gestrigen Thema bezgl. Betriebsvereinbarung.

Zum Thema Betriebsversammlung habe ich von der Geschäftsführung folgende Antwort erhalten: "...gibt es eine Absprache mit dem Betriebsrat. Einigkeit besteht in der Notwendigkeit der Durchführung und darin, dass diese Versammlungen nach der Aussetzung zu Corona Zeiten wieder eingeführt und bis zu 2 Mal im Jahr stattfinden sollen. In 2022 und 2023 haben diese Versammlungen nicht stattgefunden."

Kann die Durchführung von Betriebsversammlungen vom Betriebsrat mit der Geschäftsführung abgesprochen werden? Also ohne das ich als Mitarbeiter hier involviert bin? Ist das rechtens?

***** Ergänzung: Für Leser meines gestrigen Themas ist meine Frage durchaus nachvollziehbar, für andere scheinbar nicht. Es gibt hier seit Jahren keine Betriebsversammlungen. Lt. Info des GF gab/gibt es hierzu eine Absprache mit dem BR eben KEINE Betriebsversammlungen durchzuführen. Ist das korrekt?

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Community-Antworten (8)

R
RudiRadeberger

02.02.2024 um 11:43 Uhr

Natürlich. Der BR initiiert die Versammlung. Wenn er sich dann mit der GF bezüglich des Termins abspricht, ist doch nichts einzuwenden.

Als MA "involviert" bist du nur, wenn du zusammen mit mindestens 25% der Belegschaft eine Versammlung forderst.

Oder verstehe ich deine Frage falsch?

I
ich_bins

02.02.2024 um 11:46 Uhr

Es gibt seit min. 2022 keine Betriebsversammlungen! Es gab wohl hierzu eine Absprache GF-BR eben keine Betriebsversammlungen durchzuführen und im Jahre 2024 sollen es nur 2 werden.

C
Catweazle

02.02.2024 um 11:46 Uhr

Eine Betriebsversammlung sollte sogar mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Warum aber jeder einzelne Mitarbeiter beteiligt werden soll erschließt sich mir nicht. Ich brauche mir nur einen Betrieb mit 10000 Mitarbeitern vorstellen.

M
mamagarn

02.02.2024 um 11:49 Uhr

Die §§ 42-45 BetrVG regeln alles zum Thema Betriebsversammlung – lies dort nach. Im Gesetzeskommentar wird das alles nochmal präzisiert.

Die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrats, der hat derer vier im Kalenderjahr durchzuführen (ggf. als Abteilungsversammlung).

Zwei Versammlungen sind also zwei zu wenig. Null Versammlungen zwei Jahre in Folge könnten als Pflichtverletzung des BR verstanden werden.

Edit: § 23 regelt die Verletzung gesetzlicher Pflichten: „Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. (…) Wird der Betriebsrat (durch das Arbeitsgericht) aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein.“ Bedeutet also, dass mindestens 25% der Belegschaft fordern müssten, dass der BR abgesetzt wird, weil eben 2022-2023 Null statt Acht Versammlungen stattgefunden haben und auch 2024 und zukünftig nur 50% der durchzuführenden Versammlungen angeboten werden sollen. Editende

Der BR fasst einen Beschluss, wann und wo die (vier) Betriebsversammlungen durchgeführt werden. Die Beschlussinhalte werden dem AG übermittelt. Dringende betriebsbedingte Einwände sind zu prüfen – aber die Entscheidung geht vom BR, nicht von der GF aus! Der Arbeitgeber hat ein Teilnahme- und Rederecht (abgesehen von wenigen Ausnahmen) und ist deshalb unter Nennung der Tagesordnung rechtzeitig einzuladen. Eine Teilnahme- und Redepflicht gibt es für den GF (oder dessen Vertratung) nur einmal im Jahr, wenn der Jahresbericht der GF im Rahmen der Versammlung zu geben ist. Die Inhalte des Berichts sind mit dem BR und WA abszustimmen.

Als Mitarbeiter gibt es keine Teilnahmepflicht an einer Betriebsversammlung.

Als Mitarbeiter hast du keine Mitsprache beim Zeitpunkt und Ort der Betriebsversammlung (es sei denn, du bist selbst im BR).

Nur bei einer vom Arbeitgeber eingerufenen Mitarbeiterversammlung gibt es für Mitarbeiter (also auch für BR-Mitglieder) eine Teilnahmepflicht.

Eine Mitbestimmung des BR bei einer Mitarbeiterveranstaltung gilt nur dann, wenn diese außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchgeführt werden soll (BAG, 13.03.2001, 1 ABR 33/00).

K
Kehler

02.02.2024 um 12:44 Uhr

"Es gibt seit min. 2022 keine Betriebsversammlungen! Es gab wohl hierzu eine Absprache GF-BR eben keine Betriebsversammlungen durchzuführen und im Jahre 2024 sollen es nur 2 werden."

Da hat die GF garnichts mit abzusprechen.

Laut Gesetz einmal im Quartal eine Betriebsversammlung. Die GF ist einzuladen. Einmal im Jahr muss die GF auf dieser Versammlung ihren Bericht vortragen und für Fragen usw. bereit sein.

G
GabrielBischoff

02.02.2024 um 15:25 Uhr

Keine solche Absprache steht über dem Betriebsverfassungsgesetz. Da haben anscheinend zwei Parteien keinen Bock. Entscheidend ist, dass die Betriebsversammlung für die Arbeitnehmer im Betrieb ist, da dort der BR auch über seine Tätigkeit berichtet.

Nun ist es schon so, dass es oft nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, wenn in einem Jahr mal nur drei Versammlungen gemacht werden, kann man drüber streiten ob das genug Futter für ein Verfahren ist.

Aber halt seit Jahren überhaupt nicht? Und du hast es Schwarz auf Weiss, dass es eine Kungelei mit dem Arbeitgeber war? Das ist schon Munition. Corona ist übrigens keine Ausrede. Genau dafür gab es bis zum 7. April 2023 noch die Möglichkeit, Betriebsversammlungen remote oder hybrid durchzuführen.

Nur - am Ende kannst du dich seitenweise aufregen. Einer muss den Schritt vors Arbeitsgericht tun.

M
mamagarn

02.02.2024 um 16:05 Uhr

@GabrielBischoff Genauer müssen 25% der MA den Schritt vors Arbeitsgericht tun.

Ansonsten gilt: 2026 spätestens sind reguläre Betriebsratswahlen!

G
ganther

02.02.2024 um 18:30 Uhr

tja und wie wird ein solches Verfahren ausgehen? Wer die zeitlichen Abläufe bei unseren Arbeitsgerichten kennt, der weiß, dass ein solches Verfahren in dieser Wahlperiode kaum noch zur Auflösung des BR führen wird, wenn der Weg durch die Instanzen ausgeschöpft wird. Und mit der nächsten BR-Wahl wird das Verfahren eingestellt, wenn es nicht rechtskräftig sein wird. Daher ist das immer nett über die schwere Pflichtverletzung zu sprechen, aber in der Praxis kommt man so kaum ans Ziel

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