Guten Morgen, vielen Dank für Eure Antworten an BMW, Sphinx und der alte Heini. Also kann ich das so verstehen, auch die vierteljährlichen Betriebsversammlungen (von BR), wenn diese durchgeführt werden, egal ob in oder nach der Arbeitszeit müssen dem Teilnehmenden bezahlt werden ? Ich war bei meinem Durchlesen der betreffenden §§ eigentlich auch der Meinung, jetzt stellt sich aber die Frage, welche Betriebsversammlungen genau fallen denn dann unter den Zahlungsausschluss ? (Bitte gebt mir hierüber Daten, damit ich kontern kann) Denn wie gesagt mein BRV sagt, der Chef zahle die Teilnahme an BR-Betriebsversammlungen nicht, auf vereinzelte AN-Nachfragen, meinerseits, besteht draußen wohl tatsächlich diese Meinung. (Mich wundert nichts mehr....) .Die anderen BR sagen, es hätte wohl mal mehrere BV gegeben, die nach der Arbeitszeit stattfanden, und da wären gerade mal so an 20% der AN gekommen, also lohne sich dieser Aufwand nicht. Zur Info ich bin jetzt das vierte Jahr im Betrieb, wärend meiner Zeit waren diese aber wohl nicht oder ich war blind und taub.
Danke im voraus