Hallo,
erhoffen uns gute Ratschläge zum Thema Betriebsvereinbarungen und Leiharbeiter.
Der AG möchte eine BV zum Thema Vorweihnachtszeit. Überstunden,Schichtmodelle,Vergütung,Prämien...alles wird geregelt.
"Sie gilt für alle Beschäftigten.....,sie gilt nicht für Leiharbeiter" heisst es gleich am Anfang.
Die Geschäftsleitung begründet das mit Arbeitsverträgen,die die Leiharbeiter mit dem Stammunternehmen haben.Sie kann deshalb z.B. keine Überstunden anweisen.Oder direkt Prämien zahlen.
Frage: Ist diese Ansicht rechtens?Falls ja, auf welcher Grundlage? Oder müssten wir uns als BR für die Leiharbeiter,die tlw. schon lange da sind, stark machen?

Danke für eure konstruktiven Antworten!!