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Betriebsschliessung; Fa.wird ab dem 1.10.unter einem anderen Namen mit LeihAN weitergeführt - was kann der BR tun?

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Robert
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ! Aufgrund der Schließung des Betriebs am 30.09.2007 wurden wir die AN durch den AG aufgefordert unseren TU und die ZK bis zum 30.09 abzubauen.Nach absprache mit der Gewerkschaft erfolgt das auch momentan.Die ganze Stammbelegschaft sitzt zuhause,und der AG arbeitet mit Leiharbeitern in 3 Schichten weiter.Ich führe regelmäßige Gespräche mit dem AG,immer das gleiche, schlechte Auftragslage und soweiter.Obwohl das Lager voll ist und die kaum nachkommen,vor kurzem habe ich ein Gespräch mit einem Leiharbeiter geführt.Es wurde den Leiharbeitern gesagt das die sich keine sorgen um ihren Arbeitsplatz machen brauchen den die Fa.wird ab dem 1.10.unter einem anderen namen weitergeführt.Der Verdacht bestätigt sich immer wieder das der AG die Mitarbeiter die BR Gegründet haben loswerden will.Klagen wurden eingereicht,was kann ich noch dagegen unternehmen???

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Community-Antworten (4)

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pit47

04.09.2007 um 15:38 Uhr

Hallo Robert, ist der BR nach § 99 BetrVG bei der Einstellung der Leiharbeiter gehört worden?

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Robert

04.09.2007 um 19:37 Uhr

Nein,der BR ist nicht gehört worden.Ich muss dazu schreiben das die Leiharbeiter schon seit einigen Jahren bei uns beschäftigt sind,einen BR gibt es bei uns erst seit 6/07.

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pit47

05.09.2007 um 10:02 Uhr

Hallo Robert, informiere Dich bei der Gewerkschaft (Rechtsschutz) über eine mögliche Beteiligung des BR bei einer Betriebsänderung (siehe auch §§ 111 bis 113 BetrVG).

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Robert

09.09.2007 um 19:27 Uhr

Danke für die Hilfreichen Antworten

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