Betriebsschliessung; Fa.wird ab dem 1.10.unter einem anderen Namen mit LeihAN weitergeführt - was kann der BR tun?
Hallo zusammen ! Aufgrund der Schließung des Betriebs am 30.09.2007 wurden wir die AN durch den AG aufgefordert unseren TU und die ZK bis zum 30.09 abzubauen.Nach absprache mit der Gewerkschaft erfolgt das auch momentan.Die ganze Stammbelegschaft sitzt zuhause,und der AG arbeitet mit Leiharbeitern in 3 Schichten weiter.Ich führe regelmäßige Gespräche mit dem AG,immer das gleiche, schlechte Auftragslage und soweiter.Obwohl das Lager voll ist und die kaum nachkommen,vor kurzem habe ich ein Gespräch mit einem Leiharbeiter geführt.Es wurde den Leiharbeitern gesagt das die sich keine sorgen um ihren Arbeitsplatz machen brauchen den die Fa.wird ab dem 1.10.unter einem anderen namen weitergeführt.Der Verdacht bestätigt sich immer wieder das der AG die Mitarbeiter die BR Gegründet haben loswerden will.Klagen wurden eingereicht,was kann ich noch dagegen unternehmen???
Community-Antworten (4)
04.09.2007 um 15:38 Uhr
Hallo Robert, ist der BR nach § 99 BetrVG bei der Einstellung der Leiharbeiter gehört worden?
04.09.2007 um 19:37 Uhr
Nein,der BR ist nicht gehört worden.Ich muss dazu schreiben das die Leiharbeiter schon seit einigen Jahren bei uns beschäftigt sind,einen BR gibt es bei uns erst seit 6/07.
05.09.2007 um 10:02 Uhr
Hallo Robert, informiere Dich bei der Gewerkschaft (Rechtsschutz) über eine mögliche Beteiligung des BR bei einer Betriebsänderung (siehe auch §§ 111 bis 113 BetrVG).
09.09.2007 um 19:27 Uhr
Danke für die Hilfreichen Antworten
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