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Leistungszulage kürzen

B
Best
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitnehmer eine seit Jahren gezahlte Leistungszulage von 14% auf 6% kürzen. Grund: neuer Vorgesetzter. Er sieht die Leistung des Mitarbeiters nicht höher. Kann der Bertriebsrat hier einen Einwand setzen? Gibt es eine Grenze, wieviel Leistungszulage auf einmal gekürtzt werden darf?

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Community-Antworten (1)

R
rsddbr

19.09.2017 um 14:38 Uhr

Der BR ist in der Mitbestimmung, wenn es um Beurteilungsgrundsätze, die betriebliche Lohngestaltung oder leistungsbezogene Entgelte geht (§87 Abs. 1 Pkt.10 u. 11 BetrVG und §94 BetrVG). Ansonsten ist die Frage, ob die Leistungszulage bei euch in einer BV geregelt ist und was dort alles drin steht. Oder basiert die Zulage auf einem Tarifvertrag?

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