Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungszulage der BR mitbestimmen?

Vielen Dank für die vielen, schnellen Informationen. Ich musste mich erstmal schlau machen.
1. Wir haben keinen Tarifvertrag und es gibt keine Betriebsvereinbarung.
2. Die Geschäftsleitung legt die Leistungszulage individuell für den jeweiligen Mitarbeiter fest.
3. Nicht jeder Mitarbeiter bekommt eine Leistungszulage.
4. Die Leistungszulagen werden nach dem persönlichen Eindruck der Geschäftsleitung festgelegt. Ein nachweisbares System nach dem Leistungszulagen gewährt werden, gibt es nicht.
5. Die Leistungszulage wird für drei Monate bewilligt, danach wird neu entschieden.
6. Ein sogenanntes fehlerhaftes Verhalten des Mitarbeiters führt zur sofortigen Kürzung oder Streichung der Leistungszulage.
7. Die Mitarbeiter werden über die Gewährung und die Höhe der Leistungszulage alle drei Monate schriftlich informiert.

Mir ist völlig bewußt, dass hier Handlungsbedarf herrscht. Ich möchte mich aber vorab über die Rechte und Pflichten informiert. Vielen Dank vorab für Eure Informationen