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Leistungszulage

M
MrRight
Dez 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

bei uns im UN wird seit ca. 1,5 Jahren eine Leistungszulage gezahlt. Jetzt sind einige MA auf uns als BR zugekommen um zu erfragen, ob es rechtlich ist, das die GL die Leistungszulage Monat für Monat kürzen kann? Wenn die MA die GL fragen warum, bekommen Sie als Aussage, denken Sie mal drüber nach, was Sie falsch gemacht haben o.ä. Aussagen. Wir als BR wissen jetzt nicht, auf welche Rechtsgrundlage wir uns berufen können, ob es tatsächlich so ist, dass die GL ohne Angaben von Gründen kürzen darf?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

12.12.2018 um 10:27 Uhr

Hinsichtlich der Ausgestaltung (Regelungen) einer solchen Zulage ist der BR in der Mitbestimmung.

P
Pjöööng

12.12.2018 um 11:47 Uhr

Zitat (MrRight): "Wir als BR wissen jetzt nicht, auf welche Rechtsgrundlage wir uns berufen können, ob es tatsächlich so ist, dass die GL ohne Angaben von Gründen kürzen darf?"

Rechtsgrundlage ist Eure BV! Sollte man als BR wissen.

C
celestro

12.12.2018 um 11:51 Uhr

Ich kann im Ursprungspost nichts davon lesen, dass eine BV zum Thema überhaupt existiert.

AM
Alter Mann

12.12.2018 um 15:41 Uhr

Als BR könnt Ihr den AG doch fragen, welche Regelungen mit der Zulage verbunden sind - wenn Ihr schon keine BV dazu habt. Welche Informationen haben die Mitarbeiter bei der Einführung denn bekommen? Als Mitarbeiter habe ich das Recht, dass der AG mir die Berechnung und Zusammensetzung meines Arbeitsentgelts erläutert. (§ 82 Abs. 2 BetrVG, vergl. § 103 Abs 1 GewO) Da ließe sich auch ein Event draus machen...

P
Pjöööng

12.12.2018 um 16:48 Uhr

Naja, wenn man hier als BR eineinhalb Jahre gepennt hat, dann braucht man auch keine Angst mehr zu haben, sich vor dem Arbeitgeber zu blamieren.

L
Lucky_70

13.12.2018 um 17:39 Uhr

Soviel ich weiß muss eine Leistungszusatz (Leistungspauschale) genau Definiert sein. Auf was bezieht sich die Leistungszusatz? (Genaue Beschreibung) Nur eine einzuführen reicht eigentlich nicht. Es kommt auch hier darauf an, was man im Vertrag vereinbart hat. Sollte es nur mündlich geschehen sein, tja Pech gehabt. Immer alles schriftlich festhalten. Erstes Gebot. Und eine BV in der Zeit hätte geholfen.

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