Erstellt am 12.12.2018 um 09:27 Uhr von celestro
Hinsichtlich der Ausgestaltung (Regelungen) einer solchen Zulage ist der BR in der Mitbestimmung.
Erstellt am 12.12.2018 um 10:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (MrRight):
"Wir als BR wissen jetzt nicht, auf welche Rechtsgrundlage wir uns berufen können, ob es tatsächlich so ist, dass die GL ohne Angaben von Gründen kürzen darf?"
Rechtsgrundlage ist Eure BV! Sollte man als BR wissen.
Erstellt am 12.12.2018 um 10:51 Uhr von celestro
Ich kann im Ursprungspost nichts davon lesen, dass eine BV zum Thema überhaupt existiert.
Erstellt am 12.12.2018 um 14:41 Uhr von Alter Mann
Als BR könnt Ihr den AG doch fragen, welche Regelungen mit der Zulage verbunden sind - wenn Ihr schon keine BV dazu habt. Welche Informationen haben die Mitarbeiter bei der Einführung denn bekommen?
Als Mitarbeiter habe ich das Recht, dass der AG mir die Berechnung und Zusammensetzung meines Arbeitsentgelts erläutert. (§ 82 Abs. 2 BetrVG, vergl. § 103 Abs 1 GewO) Da ließe sich auch ein Event draus machen...
Erstellt am 12.12.2018 um 15:48 Uhr von Pjöööng
Naja, wenn man hier als BR eineinhalb Jahre gepennt hat, dann braucht man auch keine Angst mehr zu haben, sich vor dem Arbeitgeber zu blamieren.
Erstellt am 13.12.2018 um 16:39 Uhr von Lucky_70
Soviel ich weiß muss eine Leistungszusatz (Leistungspauschale) genau Definiert sein. Auf was bezieht sich die Leistungszusatz? (Genaue Beschreibung) Nur eine einzuführen reicht eigentlich nicht. Es kommt auch hier darauf an, was man im Vertrag vereinbart hat. Sollte es nur mündlich geschehen sein, tja Pech gehabt. Immer alles schriftlich festhalten. Erstes Gebot. Und eine BV in der Zeit hätte geholfen.