Erstellt am 24.01.2007 um 17:18 Uhr von Bergmann
@ Betriebsratten ,
über die abgelehnten Bewerbungen wirst du von AG-Seite normalerweise nie was erfahren !! Die in Fragekommenden bekommst du als BR zu Gesicht !!
Die Frage hört sich an als wenn du deinen AG vor AGG-Schaden bewahren willst !! ;-))
Erstellt am 24.01.2007 um 17:18 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Wenn der AG einen mittleren Knall hat, dann macht er das!
Ansonsten nicht!
Erstellt am 25.01.2007 um 12:18 Uhr von betriebsratten
@alle
Hallo Cracks, verstehe ich jetzt nicht ganz, vergl. Fitting 23. Auflage §99 Rn. 156
Vorlage aller Unterlagen aller Bewerber incl. vom Arbeitgeber selbst erstellter.
Oder interpretiere ich hier was falsch?
Erstellt am 25.01.2007 um 12:23 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Und daraus schliesst Du, dass ein Ablehnungsgrund genannt werden muss?
Erstellt am 25.01.2007 um 12:44 Uhr von betriebsratten
@kölner....wenn da steht "die erforderlichen, nicht nur die seiner Ansicht nach aussagekräftigen" dann interpretiere ich das als ziemlich umfangreich