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Umsetzung des AGG - Angaben über Ablehnungsgründe bei Bewerbungen?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liege KollegInnen, darf/soll/muss der BR die Ablehnungsgründe bei Bewerbungen erfahren, speziell vor dem Hintergrund des AGG?

PS: Zum Thema AGG...wie bringe ich in einem Imbiss in 4 Worten 2 Diskriminierungen unter?

Lösung: Junge weibliche Bedienung gesucht. Kein Witz

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Community-Antworten (5)

B
Bergmann

24.01.2007 um 18:18 Uhr

@ Betriebsratten ,

über die abgelehnten Bewerbungen wirst du von AG-Seite normalerweise nie was erfahren !! Die in Fragekommenden bekommst du als BR zu Gesicht !!

Die Frage hört sich an als wenn du deinen AG vor AGG-Schaden bewahren willst !! ;-))

K
Kölner

24.01.2007 um 18:18 Uhr

@betriebsratten Wenn der AG einen mittleren Knall hat, dann macht er das! Ansonsten nicht!

B
betriebsratten

25.01.2007 um 13:18 Uhr

@alle

Hallo Cracks, verstehe ich jetzt nicht ganz, vergl. Fitting 23. Auflage §99 Rn. 156 Vorlage aller Unterlagen aller Bewerber incl. vom Arbeitgeber selbst erstellter. Oder interpretiere ich hier was falsch?

K
Kölner

25.01.2007 um 13:23 Uhr

@betriebsratten Und daraus schliesst Du, dass ein Ablehnungsgrund genannt werden muss?

B
betriebsratten

25.01.2007 um 13:44 Uhr

@kölner....wenn da steht "die erforderlichen, nicht nur die seiner Ansicht nach aussagekräftigen" dann interpretiere ich das als ziemlich umfangreich

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