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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Optikers für Bildschirmarbeitsplatzbrillen

B
BR_2867
Aug 2018 bearbeitet

Liebes Forum, unsere Firma hat mit Fielmann einen Rahmenvertrag zu Bildschirmarbeitsplatz- und Raumkonfortbrillen und jeder, der eine derartige benötigt, kann sich dort eine kostenfrei anpassen lassen. Hier stellt sich die Frage: Ist der Arbeitgeber berechtigt den Optiker vorzugeben? Falls ja:gibt es die Möglichkeit, dass man sich den Betrag, den der Arbeitgeber bei Fielmann zahlen würde, als Zuschuss für seinen eigenen Optiker auszahlen lässt? Vielen Dank schon mal an alle

70201

Community-Antworten (1)

R
rsddbr

23.08.2018 um 15:10 Uhr

Ja, der Arbeitgeber ist berechtigt, den Optiker vorzugeben. Der Arbeitgeber ist zur Sachleistung (also Bereitstellung der Brille) verpflichtet. Wo er kauft, ist ihm überlassen.

Ja, es gibt eine Möglichkeit: Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber - entweder individuell oder über den Betriebsrat als Betriebsvereinbarung.

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