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Interner Versetzungsantrag / Versetzungspflicht

T
Thomas_K
Jun 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

derzeit arbeite ich bei einem großen privatisierten Staatskonzern und habe mich von Stuttgart nach Köln versetzen lassen. Die erste offizielle Bewerbung für eine neue Einsatzstelle ging am 29.09.2016 raus. Es kam keine Antwort. Leider gibt es einen erheblichen Personalmangel auf allen Dienststellen. Somit stellte ich am 19.10.2017 in Absprache mit meinem Gruppenleiter einen Antrag zur Versetzung nach Köln. (Dies geschah leider schriftlich und nicht via Mail). Auch diesmal wurde mein Antrag nicht bearbeitet und ich bekam keine Rückinformationen von meinen Vorgesetzten oder dem Kölner Personal - außer, dass es überall Personalmangel gibt und der Vorgang dauern würde...

Zum 1.2.2018 hat meine Lebenspartnerin ihren neuen Job in Köln angetreten und zog aus unsere Wohnung in Stuttgart aus. Ich bin in der Kölner Umgebung aufgewachsen und habe dort meine Familie und Freunde. Zum 15.04.2018 zogen wir dann gemeinsam in eine Wohnung in Köln und ich pendelte fortan täglich zwischen Köln und Stuttgart. Dies bekamen natürlich auch meine Vorgesetzten mit und endlich passierte etwas. Ich wurde nun zum 19.4.2018 zu einem Bewerbungsgespräch in Köln eingeladen. Die Versetzung wurde zum 01.12.2018 genehmigt. Somit pendelte ich weiter vom 15.04.2018 bis 01.12.2018 zwischen Köln und Stuttgart im Wechselschichtdienst.

Mein damaliger BR sagte mir, dass mir der Arbeitgeber den Versetzungsantrag genehmigen MUSS und ich nicht länger als drei Monate auf die Versetzung zu warten habe. In Ausnahmefällen (z.B. Personalmangel) maximal sechs Monate. Informationen dazu finde ich allerdings nirgends und mein ehemaliger BR antwortet mir auf keine Fragen. Auch meine Gewerkschaft antwortet nicht zu diesem Thema.

Nun habe ich folgende Frage:

Inwiefern hat mein Arbeitgeber eine Versetzungspflicht bzw. wo finde ich dazu Informationen zur Rechtsgrundlage?

Für meine Steuererklärung benötige ich die Informationen zur Versetzungspflicht seitens Arbeitgeber, da ich sonst angeblich das pendeln laut meinem Steuerberater nicht Steuerlich geltend machen kann.

Vielen Dank im voraus für die Mithilfe

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Community-Antworten (2)

W
wdliss

11.06.2019 um 16:00 Uhr

"Die Versetzung wurde zum 01.12.2018 genehmigt." Was genau sagt das aus? Bist du jetzt versetzt?

C
celestro

11.06.2019 um 16:40 Uhr

also von einer Pflicht habe ich noch nie etwas gehört. Bin skeptisch, ob Du hier vernünftige Antworten bekommen wirst und würde eher dazu raten, mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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