Erstellt am 08.09.2017 um 11:34 Uhr von Pjöööng
Allenfalls ein Informationsrecht damit Ihr prüfen könnt, ob Mitbestimmungsrechte vorliegen.
Erstellt am 08.09.2017 um 12:09 Uhr von kratzbürste
Was soll denn das. Werden die AN durch Werbeterror an ihrer Arbeitsleistung gehindert? Und wird ihnen dann auch noch was aufgeschwatzt, was sie eigentlich nicht brauchen. Da würde ich beim Arbeitgeber auf der Matte stehen.
Erstellt am 08.09.2017 um 14:22 Uhr von FredXL
es geht dabei eher um eine Unterstützung. Aber da es keine Einstellung und keine Leiharbeit ist, kam die Frage auf....
Erstellt am 08.09.2017 um 15:27 Uhr von outofmemory
Also eine andere Firma sitzt mit ein paar Menschen in euren Büros und erarbeitet eine Werbekampagne?
Erstellt am 08.09.2017 um 15:31 Uhr von FredXL
Einzelhandel und die sollen einen Stand aufbauen und ihr produkt an den Mann/Frau bringen...