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Mitbestimmung/Information bei Promotion innerhalb des Unternehmens

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FredXL
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gibt es beim Einsatz von Promotionkräften eine Mitbestimmung bzw. Informationspflicht? Sprich Agentur macht in den Räumen des AG´s eine Kampagne. Danke für eine Rückmeldung und ein schönes Wochenende.

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

08.09.2017 um 13:34 Uhr

Allenfalls ein Informationsrecht damit Ihr prüfen könnt, ob Mitbestimmungsrechte vorliegen.

K
kratzbürste

08.09.2017 um 14:09 Uhr

Was soll denn das. Werden die AN durch Werbeterror an ihrer Arbeitsleistung gehindert? Und wird ihnen dann auch noch was aufgeschwatzt, was sie eigentlich nicht brauchen. Da würde ich beim Arbeitgeber auf der Matte stehen.

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FredXL

08.09.2017 um 16:22 Uhr

es geht dabei eher um eine Unterstützung. Aber da es keine Einstellung und keine Leiharbeit ist, kam die Frage auf....

O
outofmemory

08.09.2017 um 17:27 Uhr

Also eine andere Firma sitzt mit ein paar Menschen in euren Büros und erarbeitet eine Werbekampagne?

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FredXL

08.09.2017 um 17:31 Uhr

Einzelhandel und die sollen einen Stand aufbauen und ihr produkt an den Mann/Frau bringen...

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