Mitarbeiter bewirbt sich innerhalb des Unternehmens auf eine andere Stelle.
HR gibt die Zahl der Krankheitstage dieses Mitarbeiters aus 2012 an die Verantwortlichen der suchenden Abteilung (ob gefragt oder ungefragt ist noch nicht klar).
Die Zahl ist leicht überdurchschnittlich.
Deduktiv wird dort auf eine verminderte Leistungsfähigkeit geschlossen und der Mitarbeiter deswegen abgelehnt (einige andere Gründe der Nichteignung werden ebenfalls genannt).
Bewertung aus Datenschutzsicht?
Meiner Meinung nach werden besonders schutzwürdige Daten innerhalb des Unternehmens zu einem Zweck weitergegeben, für den sie nicht gespeichert wurden.
(Wenn der AG die Zahl der Krankheitstage dieses Mitarbeiters für ein Problem hält, müsste er dies anders gemeinsam mit dem Mitarbeiter abarbeiten)
Unzulässige Benachteiligung gegenüber externen Bewerbern, von denen diese Daten ebenfalls in der Regel nicht bekannt sind.
Andere Meinungen?
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Datenschutz und Digitalisierung