Erstellt am 08.09.2017 um 08:49 Uhr von moreno
Ich würde dem Kollegen klar machen, dass er mit dem oh ich erzähl Dir mal wie schlecht ich hier behandelt werde aber sag das bloß keinem weiter nichts gewinnt. Entweder er lässt sich das nicht gefallen und beschwert sich ganz offiziell oder er braucht sich nicht wundern wenn sie ihn so behandeln. Dass er nicht Teamleiter geworden ist wundert mich nicht!
Erstellt am 08.09.2017 um 08:54 Uhr von outofmemory
Welche Vereinbarung habt Ihr zur Stellenausschreibung?
Gab es eine interne Stellenauschreibung?
Hat sicher der Mitarbeiter auf die Stelle offiziell beworben?
Habt ihr eine Vereinbarung für Auswahlrichtlinien?
Wie Einstellungs- / Versetzunganhörung verlaufen? Waren dort mehrere Bewerbungen? Wie hat Betriebsrat hier agiert?
"dass er sowohl den neuen Abteilungsleiter, wie auch den neuen Teamleiter zu unterstützen habe" -> Ist doch wohl selbstverständlich
"die letztendlich auf eine Gehaltskürzung hinauslaufen." -> Da lehnt sich der AG etwas zu weit aus dem Fenster
"Darüber hinaus wurde er zum absoluten Stillschweigen verdonnert" -> Dies ist kein Betrtiebsgeheimnis, der AN kann mit jedem darüber reden.
"Nach dem dieser Mitarbeiter psychisch sehr labil ist" -> Je nach dem was es ist, könnte es ein berechtigter Grund sein, warum er nicht die Stelle bekommen sollte. (Gesundheitlich)
"dass man auf sein Wissen angewiesen ist und dieses Wissen regelrecht aus ihm herauspressen möchte" -> Es kann nicht im interesse des Unternehmens sein, dass nur einer das Wissen hat, der zu dem noch labil ist. Ich kann sehr gut nachvollziehen warum der AG das Wissen weiter streuen möchte. Dies sollte auch Sinne des BR sein. Aber natürlich auf eine gesittete Art.
Erstellt am 08.09.2017 um 09:34 Uhr von stehipp
Der mit dem besten Fachwissen ist nicht unbedingt auch die beste Führungskraft. Hier werden ganz wesentlich auch andere Qualifikationen gefordert. Und ob die ein Mitarbeiter erfüllt, der "psychisch sehr labil ist" darf zumindest hinterfragt werden. Vielleicht wollte euer AG den Mitarbeiter auch einfach nur vor Überbelastung schützen.
Das ein Mitarbeiter seine Führungskraft nach besten Wissen unterstützt, sollte ja wohl eine Selbstverständlichkeit sein, auch wenn er sich selbst Hoffnungen gemacht hat.
Was könnt/ müsst/ sollt ihr tun?
Eure Kollegen untersagen euch, die Informationen zu verwenden, also tut ihr das auch nicht. Macht das den Kollegen dann aber auch so klar, dass ihr nichts für sie erreichen könnt.
Vielleicht wäre das aber mal ein Thema für eine Betriebsversammlung. Teilnahme von BR an Mitarbeitergesprächen. Haben wir gemacht und auf einmal hat sich der Ton in solchen Gesprächen deutlich verändert.
Abgesehen davon, wenn Euer Kollegen tatsächlich der Einzige mit diesem umfassenden Wissen ist, dann ist das doch eine tolle Situation, um auch mal Forderungen zu stellen. Ich denke an Gehaltserhöhung.....
Erstellt am 08.09.2017 um 16:47 Uhr von Challenger
" Darüber hinaus wurde er zum absoluten Stillschweigen verdonnert, besonders dem Betriebsrat gegenüber, da er sonst mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen habe. "
Mit der Androhung von Repressalien erfüllt der AG nach §78 BetrVG den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit.Dies kann der BR mit einer einstweiligen Verfügung ahnden, sofern Ihr Euer Weichei auf trab bringen könnt.