Einschüchterung und Betriebsvereinbarung
Wir haben eine Betriebsvereinbarung: Die Mitarbeiter haben die Wahl zwischen Geld und Zeit-Ausgleich wenn Mehrarbeit geleistet wird. Da wir im Betrieb generell jetzt überall zu dünn besetzt sind (immer mehr Arbeit durch neue Geschäfte aber Mitarbeiterzahl bleibt gleich), üben die Geschäftsführer Druck auf den Mitarbeitern aus, damit diese wenn möglich nicht die Zeit abfeiern sondern lieber das Geld nehmen.
Es stehen Sätze im Raum, wie "ich weiß, dass Sie auf diese Gleichzeit recht haben, ich kann es Ihnen deshalb nicht verbieten, aber ich sehe es nicht ein, dass Sie die Gleichzeit nehmen, wenn dann die Arbeit nicht erledigt werden kann. Wenn Sie die Gleichzeit trotzdem wollen, muss alles perfekt laufen, während Sie fehlen".
Es ist grundsätzlich nie möglich eine ideale Zeitpunkt zu finden, in dem die betroffenen Mitarbeiter abfeiern können.
Wie können wir als Betriebsrat vorgehen? Es ist eine Art Einschüchterung was da vorkommt. Außerdem gibt es eine Betriebsvereinbarung. Gibt es eine Rechtlage worauf man sich berufen kann?
Community-Antworten (9)
09.01.2018 um 21:36 Uhr
Mmh. Versteh jetzt nicht unbedingt das Problem. Ihr hab eine BV. Diese wird ja auch vom AG unterschrieben. Also muss er sich auch dran halten. Lasst ihn doch erzählen. Wenn die Arbeit nicht fertig wird, soll er halt noch Personal einstellen.
10.01.2018 um 00:04 Uhr
Zitat : ......üben die Geschäftsführer Druck auf den Mitarbeitern aus, damit diese wenn möglich nicht die Zeit abfeiern sondern lieber das Geld nehmen.
Wie können wir als Betriebsrat vorgehen? Es ist eine Art Einschüchterung was da vorkommt. Außerdem gibt es eine Betriebsvereinbarung. _________ Um ein Zeichen zu setzen, einfach mal die BV kündigen und neu verhandeln.
10.01.2018 um 06:45 Uhr
Mit dem kündigen wäre ich vorsichtig. Handelt es sich um eine nicht erzwingbare BV steht ihr evtl. am Ende ohne da. Ob eine Nachwirkung besteht wissen wir nicht. Redet nochmal mit dem AG. Besteht auf die BV. Bleibt er uneinsichtig, zieht vor das Arbeitsgericht. Dort können ihr im Rahmen eines Beschlussverfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass der Arbeitgeber die einzelnen Regelungen befolgt.
Scheut euch nicht davor, so zu handeln – denn bei der Nichtdurchführung gegen eine Betriebsvereinbarung handelt es sich um einen groben Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten seitens des Arbeitgebers. Das könnt und dürft nicht durchgehen lassen.
10.01.2018 um 11:42 Uhr
@ Columbus1
Mit solchen Ratschlägen wäre ich vorsichtig. Denn ich lese hier, daß die Regeln alle befolgt werden. Außer in einer Betriebsversammlung deutlich zu machen, daß man sich von solchen "Einschüchterungen" nicht beeinflussen lassen sollte, sehe ich die Angriffspunkte nicht, die Du vorschlägst.
10.01.2018 um 12:44 Uhr
Danke für die Antworte. Wir dachten, dass es eventuell ein Paragraph gibt wie z.B es gibt im Kontext. "Behinderung im Amt" für den Betriebsrat. Diese Einschüchterung ist ja eine Art "Behinderung" von dem Chef, dass die Inhalte der BV frei befolgt werden kann. Er übt Druck aus, aber nur weil die Firma nicht genügend Leute einstellt.
10.01.2018 um 12:48 Uhr
Zitat Sprachrühr :.......Geld und Zeit-Ausgleich wenn Mehrarbeit geleistet wird Zitat Columbus1 : Mit dem kündigen wäre ich vorsichtig. Handelt es sich um eine nicht erzwingbare BV steht ihr evtl. am Ende ohne da.
Da es um Geld und/oder Zeit-Ausgleich wegen MEHRARBEIT geht, deutet einiges mit Sicherheit darauf hin, dass §87 BetrVG hier einschlägig ist.Deshalb meine Frage an Sprachrühr : Wurde in der BV auch Mehrarbeit geregelt ?
10.01.2018 um 13:09 Uhr
@celestro Der Ratschlag wäre auch nur der letzte Schritt, wenn sich der AG nicht dran hält. Wir wissen beide nicht wie das Verhältnis zwischen dem BR und dem AG ist. Von daher würde ich erstmal mit dem AG reden. Die zweite Option über eine Betriebsversammlung ist auch eine gute Idee....
10.01.2018 um 13:53 Uhr
@Challenger ja es gibt eine BV zum Thema Mehrarbeit. Es wird entweder Geld bezahlt (eine fixe Summe für 10 Stunden Arbeit) oder es wird Gleitzeit angeboten.
10.01.2018 um 14:15 Uhr
"Der Ratschlag wäre auch nur der letzte Schritt, wenn sich der AG nicht dran hält."
Ich sehe diesen Schritt "überhaupt nicht".
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