Erstellt am 09.01.2018 um 20:36 Uhr von Columbus1
Mmh. Versteh jetzt nicht unbedingt das Problem. Ihr hab eine BV. Diese wird ja auch vom AG unterschrieben. Also muss er sich auch dran halten. Lasst ihn doch erzählen. Wenn die Arbeit nicht fertig wird, soll er halt noch Personal einstellen.
Erstellt am 09.01.2018 um 23:04 Uhr von Challenger
Zitat : ......üben die Geschäftsführer Druck auf den Mitarbeitern aus, damit diese wenn möglich nicht die Zeit abfeiern sondern lieber das Geld nehmen.
-----------
Wie können wir als Betriebsrat vorgehen? Es ist eine Art Einschüchterung was da vorkommt. Außerdem gibt es eine Betriebsvereinbarung. _________
Um ein Zeichen zu setzen, einfach mal die BV kündigen und neu verhandeln.
Erstellt am 10.01.2018 um 05:45 Uhr von Columbus1
Mit dem kündigen wäre ich vorsichtig. Handelt es sich um eine nicht erzwingbare BV steht ihr evtl. am Ende ohne da. Ob eine Nachwirkung besteht wissen wir nicht. Redet nochmal mit dem AG. Besteht auf die BV.
Bleibt er uneinsichtig, zieht vor das Arbeitsgericht. Dort können ihr im Rahmen eines Beschlussverfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass der Arbeitgeber die einzelnen Regelungen befolgt.
Scheut euch nicht davor, so zu handeln – denn bei der Nichtdurchführung gegen eine Betriebsvereinbarung handelt es sich um einen groben Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten seitens des Arbeitgebers. Das könnt und dürft nicht durchgehen lassen.
Erstellt am 10.01.2018 um 10:42 Uhr von celestro
@ Columbus1
Mit solchen Ratschlägen wäre ich vorsichtig. Denn ich lese hier, daß die Regeln alle befolgt werden. Außer in einer Betriebsversammlung deutlich zu machen, daß man sich von solchen "Einschüchterungen" nicht beeinflussen lassen sollte, sehe ich die Angriffspunkte nicht, die Du vorschlägst.
Erstellt am 10.01.2018 um 11:44 Uhr von Sprachrühr
Danke für die Antworte.
Wir dachten, dass es eventuell ein Paragraph gibt wie z.B es gibt im Kontext. "Behinderung im Amt" für den Betriebsrat. Diese Einschüchterung ist ja eine Art "Behinderung" von dem Chef, dass die Inhalte der BV frei befolgt werden kann. Er übt Druck aus, aber nur weil die Firma nicht genügend Leute einstellt.
Erstellt am 10.01.2018 um 11:48 Uhr von Challenger
Zitat Sprachrühr :.......Geld und Zeit-Ausgleich wenn Mehrarbeit geleistet wird
Zitat Columbus1 : Mit dem kündigen wäre ich vorsichtig. Handelt es sich um eine nicht erzwingbare BV steht ihr evtl. am Ende ohne da.
---------------------
Da es um Geld und/oder Zeit-Ausgleich wegen MEHRARBEIT geht, deutet einiges mit Sicherheit darauf hin, dass §87 BetrVG hier einschlägig ist.Deshalb meine Frage an Sprachrühr : Wurde in der BV auch Mehrarbeit geregelt ?
Erstellt am 10.01.2018 um 12:09 Uhr von Columbus1
@celestro
Der Ratschlag wäre auch nur der letzte Schritt, wenn sich der AG nicht dran hält. Wir wissen beide nicht wie das Verhältnis zwischen dem BR und dem AG ist. Von daher würde ich erstmal mit dem AG reden. Die zweite Option über eine Betriebsversammlung ist auch eine gute Idee....
Erstellt am 10.01.2018 um 12:53 Uhr von Sprachrühr
@Challenger ja es gibt eine BV zum Thema Mehrarbeit. Es wird entweder Geld bezahlt (eine fixe Summe für 10 Stunden Arbeit) oder es wird Gleitzeit angeboten.
Erstellt am 10.01.2018 um 13:15 Uhr von celestro
"Der Ratschlag wäre auch nur der letzte Schritt, wenn sich der AG nicht dran hält."
Ich sehe diesen Schritt "überhaupt nicht".