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Mitbestimmung bei Unterschriftenregelungen ?

K
Kolloquium
Jan 2018 bearbeitet

Mir wurde erzählt, das mehrere AN Ärger bekommen haben, weil Sie nach Ansicht des Chefs Ihre Urlaubszettel von den falschen Personen haben unterschreiben lassen.

Habe dann mal die Frage gestellt (Neuling), ob das jetzt unter Arbeits- oder Ordnungsverhalten fällt und somit der Mitbestimmung unterliegt oder nicht. Allerdings wußten das die "alten Hasen" auch nicht. Bevor wir uns da lächerlich machen, hätte ich gerne Eure Einschätzung dazu. Denn Google hat mir bislang auch nichts vernünftiges dazu ausgespuckt.

Danke !

96308

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

07.09.2017 um 11:53 Uhr

Meines Erachtens eine rein organisatorische Entscheidung die per se nicht der Mitbestimmung unterliegt.

Da es hier aber um den Erholungsurlaub geht, habt Ihr über die Urlaubsgrundsätze einen Fuß in der Tür.

S
samira

07.09.2017 um 12:39 Uhr

Wie funktioniert die Urlaubsbeantragung - welches Formular geht an wen usw. sind Urlaubsgrundsätze. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG

B
bürgermeister

07.09.2017 um 12:53 Uhr

Ich gehe mal von aus das ein Vorgesetzter sich um die Urlaubswünsche der Kollegen gekümmert hat, und somit die Urlaubsplanung für nächstes Jahr bei euch schon abgeschlossen ist. So interpretiere ich mal den Foreneintrag. Jetzt würde ich mal spontan sagen das die Kollegen ihre Urlaubbestätigungen erhalten haben in doppelter Ausführung wo irgendein Vorgesetzter und der Mitarbeiter unterschrieben. Somit ist in meinen Augen der Urlaub genehmigt. Da gäbe es für mich keine Diskussion mehr mit dem Chef. Dann soll der sich kümmern das nur der Unterschreibt der auch die Planung macht und muss dafür sorgen das derjenige für alle Kollegen erreichbar ist. Punkt aus. Und würde jetzt auch spontan sagen das der BR in der Hinsicht erst mal einmal außen vor ist., sofern nicht ein Kollege Probleme mit seinem Urlaubswunsch oder der gleichen bekommt. Handelt sich ja lediglich um eine Unterschrift.

R
rsddbr

07.09.2017 um 13:24 Uhr

Also wenn hier überhaupt jemand Ärger bekommt, dann die Person, die den Urlaubsantrag unterschrieben hat, ohne dafür zuständig zu sein. Wer Urlaubsanträge unterschreibt unterliegt m.E. nicht der Mitbestimmung des BR, sondern ist von der Hierachie im Unternehmen abhängig. I.d.R. genehmigt der disziplinarisch Vorgesetzte auch den Urlaub. Das kann natürlich delegiert werden, aber auch das ist Entscheidung des AG.

Ihr als BR solltet den AG darauf hinweisen, ordentlich zu kommunizieren, wer für was zuständig ist.

M
Moreno

07.09.2017 um 13:33 Uhr

,,Ihr als BR solltet den AG darauf hinweisen, ordentlich zu kommunizieren, wer für was zuständig ist. " Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen :-)

K
Kolloquium

07.09.2017 um 15:14 Uhr

"Ich gehe mal von aus das ein Vorgesetzter sich um die Urlaubswünsche der Kollegen gekümmert hat, und somit die Urlaubsplanung für nächstes Jahr bei euch schon abgeschlossen ist. So interpretiere ich mal den Foreneintrag."

Absolut nicht. Bei uns gibt es so eine Planung nur für wenige Mitarbeiter. Die meisten gehen in Urlaub, wenn Sie gerade wollen (und das oftmals auch sehr kurzfristig).

Der Ärger entstand, als MA in Urlaub gehen wollten, als der entsprechende Chef / die Chefin selbst in Urlaub waren. Da wurde dann die Unterschrift von jemandem eingeholt, wo man der Meinung war, das diese Person dann halt unterschreibt. Und da gibt es jetzt seitens einiger Chefs eben den Ärger, daß Sie die Unterschriftengeber für falsch halten.

Nur wenn eben diese Leute selbst dachten, es wäre o.k. ?

,,Ihr als BR solltet den AG darauf hinweisen, ordentlich zu kommunizieren, wer für was zuständig ist. "

Werde ich vorschlagen, Danke !

B
bürgermeister

07.09.2017 um 16:02 Uhr

Na gut Kolloquium,

da kann ich schon die Aufregung der Vorgesetzten/Chefs verstehen. Dann solltet ihr wirklich euch alle Mann/ Frauen (BR-AG) hinsetzen und was erarbeiten wie es zukünftig geregelt wird.

K
Kolloquium

08.09.2017 um 15:21 Uhr

"da kann ich schon die Aufregung der Vorgesetzten/Chefs verstehen."

Also ich nicht. Wenn es der Chef versäumt hat, die Leute anständig zu informieren, wer im Fall der Abwesenheit der Stellvertreter dafür ist, kann sich selbiger Chef doch nicht aufregen.

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