Erstellt am 05.09.2017 um 08:51 Uhr von bürgermeister
Ich bin der Meinung spätestens am 31.05.2018 endet die Amtsperiode, zumindest wenn ihr nicht noch mal wählt. Und solltet ihr wieder wählen und es kommt zu einem Ergebnis, würde ich behaupten das dem entsprechend die neue Amtsperiode beginnt.
Erstellt am 05.09.2017 um 09:40 Uhr von celestro
"3. Die Benachrichtigung der gewählten Bewerber erfolgte am 02.04.2014 mit einer Frist zum 08.04.2014 zur Annahme der Wahl"
Die Frist ist nach § 17 WO aber nur 3 Tage ...
Erstellt am 05.09.2017 um 10:11 Uhr von Ernsthaft
Ist § 21 BetrVG wirklich so schwer zu verstehen?
Die regelmäßige Amtszeit eines BR beträgt genau vier Jahre und keinen Tag mehr oder weniger (§ 21 Satz 1 BetrVG).
Die Amtszeit eines BR beginnt daher mit der Bekanntgabe des entgültigen Wahlergebnisses oder wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein BR besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit (§ 21 Satz 2 BetrVG).
In eurem Fall endet die Amtszeit also am 15.04.2018 um 24:00 Uhr, wenn es die erstmalige Wahl war.
Bestand zu diesem Zeitpunkt (2014) bereits ein BR, beginnt sie mit Ablauf dessen Amtszeit und endet genau vier Jahre später.
Zum ende des Wahlzeitraumes (31.05) endet sie immer dann, wenn außerhalb des normalen Wahlzeitraumes gewählt wurde.
Erstellt am 05.09.2017 um 10:51 Uhr von zuckertuete
celestro
Es ist "binnen 3 Arbeitstagen" nach Zugang die Wahl abzulehnen.
Es war also das Wochenende dazwischen.
Erstellt am 05.09.2017 um 11:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (zuckertuete):
"2. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses war am 02.04.2014
(...)
9. Bekanntgabe der Gewählten am 16.04.2014"
Ja, Du hast offensichtlich sorgfältig gelesen. In § 21 BetrVG spricht der Gesetzgeber von "Bekanntgabe des Wahlergebnisses", in § 18 der WO hingegen von der "Bekanntmachung des Gewählten". Der Gedanke dass der Gesetzgeber sich bei dieser unterschiedlichen Benamsung etwas gedacht hat liegt nahe.
Wie so oft hilft der Satz "Ein Blick ins Gesetz ..." hier nicht weiter. Fitting führt in Rn 8 zu § 21 dazu (ohne Zitierung einer Rechtsprechung) aus:
"Bekanntgegeben ist das Wahlergebnis in dem Zeitpunkt, in dem es vom Wahlvorst. nach § 18 iVm § 3 Abs. 4 WO 2001 in der Form bekannt gemacht wird, die der Bekanntmachung des Wahlausschreibens entspricht."
In Rn 1 zu § 18 der WO schreibt Fitting: "Die Namen der BRMitgl. stehen nach §§ 16 und 17 endgültig fest, sobald die Gewählten die Wahl ausdrücklich angenommen haben oder die Erklärungsfrist abgelaufen ist, ohne dass die gewählten ArbN nach § 17 Abs. 1 Satz 2 erklärt haben, dass sie die Wahl ablehnen, bzw. sobald der Wahlvorst. nach Ablaüf der Erklärungsfrist festgestellt hat, wer von den zunäcjhst gewählten SArbN die Wahl abgelehnt hat und wer nach § 17 Abs. 2 endgültig an ihre Stelle getreten ist."
Die "Berkanntgabe des Wahlergebnisses" nach § 21 BetrVG ist demnach also am 16.04.2014 erfolgt. Dies liegt innerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes. Wenn zu diesem Zeitpunkt kein früherer BR mehr betanden hat, oder der vorherige BR außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde, dann hat am 16.04.2014 die Amtszeit dieses BR begonnen und sie endet dann mit Ablauf des 16.04.2018.
Zu celestros Hinweis: Die Frist beträgt drei ARBEITStage! Der 02.04.2014 war ein Mittwoch. Bei einem Betrieb mit normaler 5 Tage Woche wäre die Frist damit mit dem 07.04. abgelaufen. Sollte z.B. am 04.04. Betriebsruhe gewesen sein, wäre ein Fristablauf 08.04. völlig korrekt.
Erstellt am 05.09.2017 um 14:57 Uhr von Ernsthaft
" dann hat am 16.04.2014 die Amtszeit dieses BR begonnen und sie endet dann mit Ablauf des 16.04.2018."
Wenn man mit dem Kopfrechnen so seine Probleme hat, sollte man besser einen Taschenrechner benutzen.
"Wie so oft hilft der Satz "Ein Blick ins Gesetz ..." hier nicht weiter."
Ist doch purer Unsinn!
Wahrscheinlich nicht nur Fitting scheint er hier ausgereicht zu haben.
Erstellt am 05.09.2017 um 15:40 Uhr von Pjöööng
Wieder einmal einer der beliebten unqualifizierten Zwischenrufe...
Fitting Rn 18 zum § 21:
"Beispiel:
Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 11.4. um 12:00h; Ende der Amtszeit nach vier Jahren am 11.4. um 24:00 h."
Dem geneigten Leser sei es überlassen, dieses Beispiel jetzt mit dem 16.04. nachzuvollziehen.
Da "Ernsthaft" aber wohl ernsthafte Probleme mit dem Fitting hat, hier ein Auszug aus dem Däubler:
"Beispiel:
Ist das Wahlergebnis am 23.4. um 15:00 Uhr bekannt gemacht worden, beginnt die Amtszeit des BR mit diesem Ereignis. Sie endet vier Jahre später am 23.4. um 24:00 Uhr.
Da die Amtszeit des BR gemäß § 21 Satz 2 mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnt, ihre Dauer aber nach der üblichen gesetzlichen Fristenberechnung (§ 187 BGB) ermittelt wird, dauert sie einige Stunden länger als vier Jahre."
Erstellt am 19.09.2017 um 21:38 Uhr von Regenpeter
Wann würde denn die Amtszeit enden, wenn kein BR bestanden hat und außerhalb der regelmäßigen BR-Wahlen gewählt wurde und zwar so, das die Wahl 2014 übersprungen wurde, da zu diesem Zeitpunkt der BR noch kein Jahr im Amt war?
Die Wahl hat im 05.08.2013 stattgefunden. Wäre dann zum 01.03.2018 die Amtszeit beendet?
Erstellt am 20.09.2017 um 09:11 Uhr von nicoline
Regenpeter
In der Zeit vom 01.03. - 31.05. müsst ihr wählen. Mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Amtszeit des jetzigen BR beendet und das Datum gilt dann für die Zukunft.
Erstellt am 20.09.2017 um 19:33 Uhr von Regenpeter