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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV | Ende der Amtszeit

PW
Philipp Wiktor
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verunsichert, was das Ende der Amtszeit der JAV betrifft.

Bekanntgabe der Wahlergebnisse war am 13.05.2016 (aktuell die erste JAV im Betrieb). Endet nun die Amtszeit am 30. November, wie in § 64 Abs. 2 Satz 3 BetrVG beschrieben, oder am 12. November, weil hier noch irgendein Paragraph oder Rechtsprechung zu berücksichtigen ist?

Danach richtet sich ja dann letztlich auch der Beginn der Amtszeit der neu gewählten JAV. Diese würde am Tag nach Ende der Amtszeit beginnen, was dann ggf. auch ausschlaggebend für zukünftige Mitglieder an der Altersgrenze zu 25 ist.

Kann mir dazu bitte jemand eine Antwort geben.

Vielen Dank und Grüße Philipp

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Community-Antworten (5)

C
celestro

14.08.2018 um 16:39 Uhr

In dem von Dir benannten § 64 BetrVG steht alles, was Du wissen mußt. Also einmal der § selbst und dann in Absatz 1 der Verweis auf den § 13 BetrVG.

Ihr müßt jetzt also im Zeitraum 1. Oktober bis 30. November 2018 neu wählen (spätestens 30.11. endet Eure Amtszeit) und danach richtet sich dann für die Zukunft das Ende der regulären Amtszeit (nach 2 vollen Jahren). Ihr werdet also im Herbst eine neue Urwahl durchführen.

PW
Philipp Wiktor

14.08.2018 um 16:42 Uhr

Heißt also: Die Amtszeit endet am 30. November die Amtszeit der neuen JAV beginnt am 1. Dezember. Super, danke.

K
kratzbürste

14.08.2018 um 17:16 Uhr

Wenn ihr natürlich am 12.11.wählt, beginnt die Amtszeit vor dem 1.12.; nämlich mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

PW
Philipp Wiktor

14.08.2018 um 17:26 Uhr

@kratzbürste Aber § 64 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sagt doch, dass die Amtszeit erst nach Ende der vorhergehenden Amtszeit beginnt.

C
celestro

14.08.2018 um 18:57 Uhr

"Aber § 64 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sagt doch, dass die Amtszeit erst nach Ende der vorhergehenden Amtszeit beginnt."

Richtig, aber die Amtszeit wäre ja nach 2 Jahren (13.05.18) eigentlich vorbei (§ 64 Abs. 2 Satz 1). Daher kommt hier dann "Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses" zum Tragen.

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