Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas verunsichert, was das Ende der Amtszeit der JAV betrifft.

Bekanntgabe der Wahlergebnisse war am 13.05.2016 (aktuell die erste JAV im Betrieb).
Endet nun die Amtszeit am 30. November, wie in § 64 Abs. 2 Satz 3 BetrVG beschrieben, oder am 12. November, weil hier noch irgendein Paragraph oder Rechtsprechung zu berücksichtigen ist?

Danach richtet sich ja dann letztlich auch der Beginn der Amtszeit der neu gewählten JAV. Diese würde am Tag nach Ende der Amtszeit beginnen, was dann ggf. auch ausschlaggebend für zukünftige Mitglieder an der Altersgrenze zu 25 ist.

Kann mir dazu bitte jemand eine Antwort geben.

Vielen Dank und Grüße
Philipp