Erstellt am 09.02.2010 um 11:57 Uhr von Troisdorfer
Sofort nachdem der Neue BR gewählt wurde ..
Wann beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats?
Für die Antwort kommt es darauf an, ob bereits vor der Wahl ein Betriebsrat bestanden hat oder nicht. War vorher kein Betriebsrat vorhanden, so beginnt die Amtszeit des gewählten Betriebsrats sofort mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 18 WO). Sofern bereits ein Betriebsrat besteht, beginnt die Amtszeit mit dem Ende der Amtszeit des alten Betriebrats. So kann es sein, dass es in einer Übergangsfrist "zwei Betriebsräte" gibt, den amtierenden und den zukünftigen (siehe dazu auch § 21 BetrVG).
http://www.verdi-bub.de/brwahl/ablauf/nach_der_wahl/faq/
Erstellt am 09.02.2010 um 12:22 Uhr von ponii
lilifee
*also ende der Amtszeit 31.Mai 2010.*
im Gesetz steht, "endet spätestens"
*Wann endet die Amtszeit des "alten" Betriebsrats und*
Nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses. Und dieser Tag ist für die Zukunft, so denn im normalen Zyklus gewählt wird, immer der Tag des Endes der Amtszeit des BR.