Kündigungsfrist nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat?
Hallo, bin seit 2002 im Betriebsrat tätig. Die Amtszeit endet jetzt im Juni. Nun bin ich zur Zeit in der Elternzeit und mich interessiert, wie das mit der Kündigungsfrist ist. Man hat doch nach Ende der Amtszeit eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Beginnt dieses eine Jahr bei mir jetzt im Juni mit Ende meiner Amtszeit oder ab dann wenn ich aus der Elternzeit komme.
Community-Antworten (4)
17.06.2006 um 20:19 Uhr
maxel2
Man hat doch nach Ende der Amtszeit eine Kündigungsfrist von einem Jahr. ---> Richtig
Beginnt dieses eine Jahr bei mir jetzt im Juni mit Ende meiner Amtszeit...
---> Es gibt keinen Betriebsrat, dessen reguläre Amtszeit erst im Juni abläuft. Die Amtszeit aller BR´s, die vor dem 1.2.2005 gewählt worden sind, ist seit spätestens 31. Mai 2006 beendet.
oder ab dann wenn ich aus der Elternzeit komme.
---> Wohl kaum! Eine "Pausenregelung" wg. Elternzeit ist im §15 KschG nicht vorgesehen.
18.06.2006 um 02:34 Uhr
"Man hat doch nach Ende der Amtszeit eine Kündigungsfrist von einem Jahr. ---> Richtig"
===> Nein, das ist falsch!
BR-Mitglieder haben einen nachwirkenden Kündigungsschutz von einem Jahr. Das heißt dass innerhalb eines Jahres nach Ende der Amtszeit nicht ohne weiteres eine Kündigung ausgesprochen werden darf. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Ausspruch der Kündigung und beträgt nach dem Gesetz bis zu 7 Monate zum Monatsende. Für mich bedeutet das z.B. dass ich nach dem Ende meiner Amtszeit im Mai 2010 erst zum 31.12.211 gekündigt werden könnte.
"---> Es gibt keinen Betriebsrat, dessen reguläre Amtszeit erst im Juni abläuft. Die Amtszeit aller BR´s, die vor dem 1.2.2005 gewählt worden sind, ist seit spätestens 31. Mai 2006 beendet."
Die derjenigen deren Wahlergebnis zwischen dem 01.02.05 und 28.02.05 verkündet wurde aber auch. Dann sollte man aber auch die angefochtenen Wahlen nicht vergessen bei deren "Wiederholung" das Wahlergebnis im Juni 2006 verkündet wird.
18.06.2006 um 10:00 Uhr
@Ramses II Wer kann denn schon auf eine mehr als 20jährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken?
18.06.2006 um 14:18 Uhr
In der Regel eher ältere AN
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