Erstellt am 17.06.2006 um 18:19 Uhr von Fayence
maxel2
Man hat doch nach Ende der Amtszeit eine Kündigungsfrist von einem Jahr.
---> Richtig
Beginnt dieses eine Jahr bei mir jetzt im Juni mit Ende meiner Amtszeit...
---> Es gibt keinen Betriebsrat, dessen reguläre Amtszeit erst im Juni abläuft. Die Amtszeit aller BR´s, die vor dem 1.2.2005 gewählt worden sind, ist seit spätestens 31. Mai 2006 beendet.
oder ab dann wenn ich aus der Elternzeit komme.
---> Wohl kaum! Eine "Pausenregelung" wg. Elternzeit ist im §15 KschG nicht vorgesehen.
Erstellt am 18.06.2006 um 00:34 Uhr von Ramses II
"Man hat doch nach Ende der Amtszeit eine Kündigungsfrist von einem Jahr.
---> Richtig"
===> Nein, das ist falsch!
BR-Mitglieder haben einen nachwirkenden Kündigungsschutz von einem Jahr. Das heißt dass innerhalb eines Jahres nach Ende der Amtszeit nicht ohne weiteres eine Kündigung ausgesprochen werden darf.
Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Ausspruch der Kündigung und beträgt nach dem Gesetz bis zu 7 Monate zum Monatsende.
Für mich bedeutet das z.B. dass ich nach dem Ende meiner Amtszeit im Mai 2010 erst zum 31.12.211 gekündigt werden könnte.
"---> Es gibt keinen Betriebsrat, dessen reguläre Amtszeit erst im Juni abläuft. Die Amtszeit aller BR´s, die vor dem 1.2.2005 gewählt worden sind, ist seit spätestens 31. Mai 2006 beendet."
Die derjenigen deren Wahlergebnis zwischen dem 01.02.05 und 28.02.05 verkündet wurde aber auch.
Dann sollte man aber auch die angefochtenen Wahlen nicht vergessen bei deren "Wiederholung" das Wahlergebnis im Juni 2006 verkündet wird.
Erstellt am 18.06.2006 um 08:00 Uhr von Kölner
@Ramses II
Wer kann denn schon auf eine mehr als 20jährige Betriebszugehörigkeit zurückblicken?
Erstellt am 18.06.2006 um 12:18 Uhr von Ramses II
In der Regel eher ältere AN