Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Unternehmen haben wir geradeeinen konkreten Fall. Im Verkaufsbereich war eine Stelle intern ausgeschrieben. Auf diese Stelle haben sich zwei Personen beworben. Die eine Person hatte eine mdl. Unterredung mit dem zuständigen Vorgesetzten bzgl. dem Aussehen einer Bewerbung auf die vakante Stelle. (sprich: ist eine schriftliche Bewerbung notwendig, ich bekunde hiermit mein Interesse, wie geht es weiter?)
Die andere Person, hatte sich schriftlich darauf beworben, was wir vom BR erst heute haben erfahren.
Extern hatte es auch eine Bewerbung gegeben, diese Person hat in dem Bereich schon einmal im Unternehmen gearbeitet, wurde auch zum Gespräch geladen und als Kandidat für die Stelle dem BR mitgeteilt. Gleichzeitig wurde dem BR mitgeteilt, dass es keine interne Bewerbung gegeben hat.
Mit diesen Informationen hat der BR die erneute Einstellung des externen Kandidaten zugestimmt. Im Nachhinein meldeten sich die beiden Personen, die sich intern darauf beworben haben und fragten nach Gründen ihrer Nichtberücksichtigung.

Wie ist in diesem Fall die "Gesetzeslage"? Eine Person hatte nur ein mdl. Gespräch, die andere Person hatte sich schriftlich beworben, was verneint wurde und unberücksichtigt blieb.

Können Sie mir hier einen Denkanstoß geben, um gerecht im sinne des BR zu argumentieren.

Vielen Dank im Voraus.