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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Extern/Intern Bewerbung benachteiligung Intern

G
Grimmi
Mai 2024 bearbeitet

Hallo ich hoffe ich erhalte auf diesem Wege erklärende Antworten. Ich finde soweit erstmal nichts dazu und bin mir da sehr unsicher.

Der Fall: Unternehmen nach TVÖD schreibt interne Stelle aus mit der Voraussetzung VEFK.

Intern erfolgt eine Bewerbung und beide sind sich soweit einig, dass es nur an der Eingruppierung scheitert.

Extern wird die Stelle also ausgeschrieben: Es folgt ein Bewerber welcher genommen wird. Drei Monate später verweigert dieser die Bestellung zur VEFK, da er nur Stufe 1 hat. Eine VEFK benötigt Erfahrung….

Der Externe verlangt nun eine höhere Stufe/ oder eine höhere Entgeltgruppe.

Ich schätze es so ein, dass der Arbeitgeber Stufe 3 geben könnte, ohne dass sich der interne beschweren könnte. Sollte sich der AG aber für die höhere EG entscheiden, weil der externe sonst das Unternehmen verlässt, sehe ich das ein wenig anders, da der interne dies nicht angeboten bekommen hat obwohl er schriftlich festgehalten sogar besser geeignet war.

Sollte es dazu kommen, was kann der interne dann tun?

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (1)

M
Muschelschubser

09.05.2024 um 14:33 Uhr

Ich fürchte, da kann man dann nichts gegen tun.

Vor der Einstellung kann man lediglich eine interne Ausschreibung verlangen, und die ist ja erfolgt. Die Besetzung kann der AG dann vornehmen wie er möchte, es sei denn es liegt ein Ablehnungsgrund nach 99 vor.

Nun ist er Teil des Unternehmens.

Eventuelle Lohnstandards oder auch der AGG schützen i.d.R. die Bestandskräfte davor, dass einer gegenüber einer Verfleichsgruppe hinten runterfällt, also benachteiligt wird.

Wenn dagegen jemand wegen guter Verhandlungen oder aus Schutz vor Abwanderung durch eine Gehaltserhöhung besser gestellt wird, empfinden es natürlich andere als unfair. Aber rechtlich ist das leider nicht zu beanstanden.

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