In unserem kleinen Betrieb mit ca. 20 Mitarbeitern wurde bislang das Urlaubsgeld immer mit der Mai-Abrechnung Anfang Juni gezahlt. In diesem Jahr konnte unser Chef es aus Liquiditätsproblemen (eigene Aussage) bislang nicht zahlen und hat aber beteuert, dass er auf jeden Fall zahlen möchte. Als nächsten Termin hat er jetzt Anfang September genannt (August-Abrechnung). Meine Frage: Kann der Anspruch auf das Urlaubsgeld nach einer bestimmten Zeit verfallen wenn er sich nicht an die betriebliche Übung hält?