Auszahlung des Urlaubsgeldes wurde verschoben
In unserem kleinen Betrieb mit ca. 20 Mitarbeitern wurde bislang das Urlaubsgeld immer mit der Mai-Abrechnung Anfang Juni gezahlt. In diesem Jahr konnte unser Chef es aus Liquiditätsproblemen (eigene Aussage) bislang nicht zahlen und hat aber beteuert, dass er auf jeden Fall zahlen möchte. Als nächsten Termin hat er jetzt Anfang September genannt (August-Abrechnung). Meine Frage: Kann der Anspruch auf das Urlaubsgeld nach einer bestimmten Zeit verfallen wenn er sich nicht an die betriebliche Übung hält?
Community-Antworten (7)
31.08.2017 um 13:47 Uhr
Ein Verfall von Ansprüchen könnte ggf. im Tarifvertrag enthalten sein. Wobei da weniger der Anspruch an sich verfällt, als eher die Tatsache, das man Ansprüche geltend machen muß.
31.08.2017 um 14:04 Uhr
Die Geltendmachung von Ansprüchen muss nicht zwangsläufig im Tarifvertrag geregelt sein. Wenn bei euch kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, dann ist sicher eine Klausel im Arbeitsvertrag.
31.08.2017 um 14:31 Uhr
Zunächst einmal "Danke" für die schnellen Antworten! Bei uns kommt tatsächlich kein Tarifvertrag zur Anwendung. Es gab vor vielen Jahren mal eine Betriebsvereinbarung, in der die Zahlung auf diesen Termin (Mai-Abrechnung) festgelegt wurde. In den Arbeitsverträgen der gewerblich Beschäftigten ist davon nichts zu lesen.
31.08.2017 um 15:03 Uhr
dann kommt vermutlich nur noch die allgemeine Verjährung in Frage ... 3 Jahre
31.08.2017 um 15:58 Uhr
Eine Betriebsvereinbarung könnte dafür sorgen, dass eben keine betriebliche Übung vorliegt. ein Anspruch aus Betrieblicher Übung besteht übrigens erst nach Einklagung und Feststellung im jeden Einzelfall.
31.08.2017 um 18:40 Uhr
Wie kann man nur so dummes Zeug von sich geben?
31.08.2017 um 22:23 Uhr
hier verwechselt mal wieder jemand das Entstehen und das Durchsetzen von Ansprüchen.... Recht haben und Recht bekommen.....
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