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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung als BR zur Auszählung der BR-Wahl

R
Revoluzzer
Nov 2018 bearbeitet

Ich war bis zur BR-Wahl normales BR-Mitglied und habe mich nach der Wahl zur Auszählung der Stimmen für BR-Tätigkeiten für ca. 1,5 Std. abgemeldet. Leider wurde ich nicht wieder gewählt. Nun hält mir die Geschäftsleitung vor, das die Abmeldung zur Auszählung (wir haben zwei Betriebe, die Auszählung war am anderen Standort) keine BR-Tätigkeit war. Natürlich ist dem AG bekannt, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch BR war. Trotzdem beharrt der AG darauf, dass ich zu diesem Zeitpunkt der Beiwohnung an der Auszählung keine BR-Tätigkeit wahrgenommen habe. Was nun, sprach Zeuss. Ich glaube, die legen es auf eine Abmahnung an.

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Community-Antworten (1)

P
Pfälzer

18.03.2010 um 10:43 Uhr

dein AG irrt gewaltig; du bist so lange BRM bis die Amszeit des alten BR abgelaufen ist, bei regelmäßiger Amtszeit also genau 4 Jahre nach der Wahl; sieh § 21 BetrVG

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