Annahmezeiten für Unterlagen zu personellen Einzelmaßnahmen
Guten Morgen,
wir haben aktuell folgendes Problem: Wir sind ein ziemlich großer Betrieb in dem jede Woche einige personelle Einzelmaßnahmen zu genehigen sind. Zur Erledigung dieser Aufgaben haben wir einen Personalausschuss, der als beschließender Ausschuss selbstständig handelt. Unsere Sitzungen sind wöchentlich am Dienstagvormittag.
Um die Sitzungen so effektiv wie möglich zu machen, warden die Unterlagen bereits kontrolliert bevor der Ausschuss tagt. Dort warden die wie die Vollständigkeit der Unterlagen, korrekte Ausschreibung, Übereinstimmung mit Personalplanung etc. geprüft. Dazu benötigen wir jedoch einen Tag Vorlauf.
Unsere Idee war nun, in den Sitzungen nur die Maßnahmen zu behandeln, die bis einschließlich Freitagabend eingegangen sind. Gehen weitere Anträge am Montag ein warden die erst in der Folgewoche behandelt, da keine Vorbereitung möglich ist.
Jetzt haben wir natürlich ein Problem mit der Wochenfrist ( § 99 Absatz 3 BetrVG). Gibt es eine Möglichkeit, Unterlagen montags nicht annehmen zu müssen?
VG AE
Community-Antworten (7)
31.08.2017 um 12:41 Uhr
"Gibt es eine Möglichkeit, Unterlagen montags nicht annehmen zu müssen?"
Nur dann, wenn der AG dies in einer freiwilligen Vereinbarung "mitmacht".
31.08.2017 um 14:09 Uhr
Notfalls müsst ihr eine außerordentliche Sitzung am Mittwoch oder Donnerstag einberufen, in welcher ihr die Anträge vom Montag behandelt. Sprecht doch mal mit dem AG und erklärt ihm, wieso es sinnvoll ist, die Unterlagen eher einzureichen. Vielleicht lässt sich dieses Problem auch lösen, wenn ihr euren Sitzungstermin gernerell von Dienstag auf Mittwoch verlegt. Das könnt ihr aber nur selbst einschätzen.
31.08.2017 um 14:38 Uhr
Warum kommt der Ausschuss nicht ein zweites Mal in der Woche zusammen, um die Dinge zu behandeln, die zu kurzfristig eingegangen sind?
31.08.2017 um 15:01 Uhr
oder warum kann man die kurzfristigen Sachen (vom Mo) nicht einfach so (ohne Vorbereitung) mit in die Sitzungen nehmen ?
31.08.2017 um 16:43 Uhr
es ist zunächst die Aufgabe des BR sich so zu organisieren, dass man den Vorgaben des BetrVG nachkommt. Wenn der AG mit Euch eine Vereinbarung trifft, dass für die Anträge vom Montag die Frist erst am übernächsten Dienstag abläuft, dann wäre Euer Vorgehen ok. Ansonsten müsst ihr eine Alternative suchen. Vorschläge wurden hier ja bereits gemacht
31.08.2017 um 17:23 Uhr
Sobald die Unterlagen in eurem Dunstkreis (zur Arbeitszeit) kommen beginnt die Frist. Da kann man nicht sagen ab Freitag 12:00 Uhr wird nichts mehr angenommen. Was macht ihr den, wenn eine fristlose Kündigung am Dienstag nach eurer Sitzung kommt? Da müsst ihr halt flexibel sein und euch mehr als einmal die Woche treffen, wenn die Vorbereitungszeit nicht reicht.
31.08.2017 um 18:59 Uhr
Ich würde mit dem AG einfach mal das Thema besprechen. I.d.R. ist er ja durchaus daran interessiert, die Zeiten die BRs für ihre Tätigkeit als BR aufwenden möglichst gering zu halten. Immerhin könnt ihr ja in der Zeit nicht eurer normalen Tätigkeit nachgehen und für den AG Geld verdienen. Also führt ihm die verschiedenen Möglichkeiten auf und lasst ihn entscheiden, wie er es gerne hätte. Einmal die Woche alles gebündelt (so machen wir es) oder eben jeden Tag von mir aus 8Std. lang.
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