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Verhalten bei Sitzungsausfall in Verbindung mit personellen Einzelmaßnahmen

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Nenyah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

gibt es bei Euch Situationen das BR-Sitzungen ausfallen? Wenn ja, wie geht Ihr dann mit personellen Einzelmaßnahmen um bezüglich der Fristeinhaltung. Kann der Arbeitgeber auf eine wöchentliche Bearbeitung der personellen Einzelmaßnahmen bestehen? Vielen Dank für Eure Hilfe

Grüße von Neyah

98804

Community-Antworten (4)

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Ulrik

16.02.2011 um 10:13 Uhr

Hi,

wie habt ihr euch denn bezüglich eurer regelmässigen Sitzungen organisiert?? Monatlich, oder wöchentlich? Und habt ihr das dem AG mitgeteilt??

Generell würde ich darauf hinwirken, daß der AG Anträge rechtzeitig zu den jeweiligen Sitzungen einreicht. Wenn mal was Eiliges kommt, dann macht eine ausserordentliche Sitzung.

Und ja, auch bei uns sind schon Sitzungen ausgefallen, wenn es keine Anträge oder Themen gab.

Ob der AG fordern kann, dass personelle Massnahmen innerhalb einer Woche entschieden werden, ergibt sich aus dem § 99 BetrVG. Da ist geregelt, innerhalb welcher Frist der BR zu reagieren hat, wenn er einen Antrag der GF erhält. Daher die Woche. Also, der AG kann es nicht "fordern", aber wenn ihr nciht innerhalb einer Woche reagiert, gilt die Zustimmung als erteilt.

N
Nenyah

16.02.2011 um 22:27 Uhr

Hey,

via Geschäftsordnung haben wir tatsächlich eine wöchentliche Regelung vereinbart, die im normalfall auch so stattfindet. Dennoch kann es bis zu viermal im Jahr passieren das eine BR-Sitzung ausfallen kann...beispielsweise Zwischen Weihnachten und Neujahr, aus terminlichen Gründen...zwar eher also der absolute Ausnahmefall, aber möglich. Und da macht jetzt der AG Schwierigkeiten und beruft sich auf die wöchentliche Vereinbarung.

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Rübennase

17.02.2011 um 00:14 Uhr

@Nenyah ...via Geschäftsordnung haben wir tatsächlich eine wöchentliche Regelung vereinbart

Es werden doch keine Vereinbarungen mit der GL getroffen, wann ihr Sitzung macht. Ihr müsst ledeglich den AG vom Zeitpunkt einer Sitzung verständigen. Es ist also ein Unding, dass die GL Schwierigkeiten macht, wenn ihr, aus welchem Grund auch immer eine Sitzung ausfallen lasst. Das ist Euer "Ding" und die GL hat gar nichts damit zu tun. Ihr dürft nur nicht Eure Post etc. vernachlässigen. Und wie Ulrik auch meinte, bei eiligen Dingen (§ 99 BetrVG) macht man ja eh eine außerordentliche Sitzung.

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Immie

17.02.2011 um 00:30 Uhr

@Nenyah ...Kann der Arbeitgeber auf eine wöchentliche Bearbeitung der personellen Einzelmaßnahmen bestehen?...

Das braucht er gar nicht. Nach 3 oder 7 Tagen ist es egal was ihr hättet antworten wollen.

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