§99 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen)
Hallo,
wir sind ein neu gewähltes BR (das erste im Unternehmen) und bekommen erst leider in einem Monat die Schulung, da wir ein englischsprachiges brauchen.
Jetzt kam die Frage auf, ob wir erst per Beschluss nach §99 Betrvg (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) haben möchten oder ob wir dieses Recht automatisch haben?
Viele Grüße aus Berlin, Anja
Community-Antworten (9)
21.06.2013 um 20:39 Uhr
Das Recht hat ihr ab Konstituierung per Gesetz. Also ab diesem Zeitpunkt muss der AG es zwingend beachten. Es bedarf keiner Aufforderung oder Beschluss des BR
22.06.2013 um 11:51 Uhr
englischsprachig - und das in Berlin???? Mit dieser Frage solltet Ihr Euch nach dem Seminar auch befassen.
Ansonsten hat mitleserinnenn ja schon geschrieben, dass Ihr den Anspruch bereits habt. Zu bedenken wäre, dass der AG (der der deutschen Sprache und Gesetze wohl nicht mächtig ist) die Bestimmungen auch nicht kennt und es vielleicht sinnvoll ist, ihn an seine Pflichten zu erinnern.
22.06.2013 um 13:13 Uhr
@AnjaBer
Warum lasst ihr euch hier in Deutscland drauf ein ein englischsprachiges Seminar zum Deutschen Recht zu machen? Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Entweder die GL versteht euch so, oder aber sie holt sich ein Dolmetscher dazu. Macht es euch nicht schwerer als wie es eh schon ist. Im Deutschem Recht ist es zwar explizit nicht beschrieben was die Amtssprache in Betrieben sein muss, aber das ganze lässt sich ableiten aus der Frage der üblichen Komunikationsprache im Betrieb. Diese unterliegt dann, anders als die Leistungssprache, der Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr 1. da es hier zum einem um das Zusammenwirken und Zusammenleben der AN im Betrieb, sowie auch dem Zusammenwirken mit dem Gremium. Ableiten, das eine ausländische Unternehmensführung hier in Deutschland der deutschen Sprache und Schrift, zumindest in Grundzügen,mächtig sind die § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AufEnthG, (§§ 9 Abs. 2 S. 2, 44a AufEnthG. Die waren zwar eigenlich für die Zuwanderung und Aufenthaltgenehmigung von Ausländern geschaffen, aber sind dennoch Ansatzpunkte.
22.06.2013 um 13:57 Uhr
@ gironimo @ Snooker
Ihr interpretiert hier mal wieder etwas rein, was überhaupt nicht geschrieben steht ...
Mit keinem Wort ist geschrieben, dass die GL der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Es wird lediglich beschrieben, dass dieser BR eine englischsprachige Schulung benötigt. Und wenn in diesem BR alle BRM der englischen aber nicht der deutschen Sprache mächtig sind, macht eine englischsprachige Schulung Sinn. Egal welche Sprache die GL spricht ...
@ Anja
Falls Du diese Seite noch nicht kennst: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ Hier kannst Du das BetrVG als englische Übersetzung runterladen. Auch weitere wichtige Gesetze sind als Übersetzung verfügbar.
Ergänzend google mal: Important Facts for Employers about Works Councils
Aber prinzipiell gilt, dass ihr ab Konstituierung des BR mit sämtlichen Rechten & Pflichten des BetrVG ausgestattet seid. Explizit verlangen müsst ihr als BR z.B. die interne Stellenausschreibung. Steht dann aber auch so im Gesetz, das Ihr Euch vorbereitend einmal von A-Z durchlesen solltet.
22.06.2013 um 16:00 Uhr
@Hoppel
wobei mir dann wiederum die Sinnigkeit eines Seminares des BetrVG in englischer Sprache nicht einleuchten würde.....wäre ich denn der Chef. Diese Erforderlichkeit müsste mir der BR dann schon sehr detailiert auseinander legen, ansonsten würde ich als Chef die nächst höhere Instanz bemühen.
22.06.2013 um 16:49 Uhr
@ Snooker
Sag mal, liest Du Beiträge nicht? Ich schrieb bereits, dass denkbar ist, dass in diesem Gremium alle BRM der englischen, aber nicht der deutschen Sprache mächtig sind...
Die Sinnhaftigkeit eines englischsprachigen BR-Seminars ist außerdem nicht das angefragte Thema.
22.06.2013 um 22:26 Uhr
Hier schreibt ein BRM in einandfreiem Deutsch und @Hoppel meint das das Gremium vielleicht nicht der Deutschen Sprache mächtig ist. Ich habe in den Raum gestellt das die Unternehmensführung wohl englisch spricht und nun erwartet ob das der BR auch in dieser Sprache komuniziert....oder aber der BR meint das dieser es muss. Habe ich jetzt was anderes gatan als @Hoppel nur weil ich das Wort vielleicht nicht benutzt habe. Oder habe ich nur vergessen zu sagen es sind keine Äpfel sondern Birnen?
23.06.2013 um 00:00 Uhr
also so einwandfrei is es nu auch wieder nich ;-)
genießt lieber das wochenende und hackt euch nich ständig die augen aus ;)
23.06.2013 um 00:55 Uhr
Hi Kulum Iss mir schon klar. Bloß ich kann da nicht drauf ab wenn jemand immer noch einen drauf setzen will und dann noch mit einem , da wäre ja vielleicht noch ankommt. Soll sich doch der Fragende das für sich raussuchen was er meint was für seinen Betrieb passt, oder aber er hilft den Knoten auf zu lösen. Bis dahin werden Threads aber immer ein "Was bin ich" bleiben.
Verwandte Themen
Tagesordnung konkret fassen, wie handhabt Ihr das?
Das kommt davon wenn Betriebsräte Seminare besuchen grins Ich war auf einem solchen für Arbeitsrecht und habe in der Folge bemängelt, dass unsere Tagesordnung nicht konkret genug gefasst ist. Be
Verhalten bei Sitzungsausfall in Verbindung mit personellen Einzelmaßnahmen
Hallo zusammen, gibt es bei Euch Situationen das BR-Sitzungen ausfallen? Wenn ja, wie geht Ihr dann mit personellen Einzelmaßnahmen um bezüglich der Fristeinhaltung. Kann der Arbeitgeber auf eine
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen bei unter 20 AN?
Guten Morgen Betriebsräte, was machen wir mit §99, wenn wir unter 20 AN fallen? Was tritt dann in Kraft? Was kann der BR unternehmen? Oder hat er in diesem Fall keine Handhabe? § 99 Mitbestimmung
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen sagt... ...In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern Unser Unternehmen hat 700 MA, in der Niederlassung
Mitbestimmung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen
Hallo, ich habe eine Frage zu § 99 des BetrVG: Wir haben ein Formular vorbereitet, was vor jeder Einstellung vom BR gegengezeichnet und dann der Personalakte beigelegt werden soll, um zu verhindern