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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tagesordnung konkret fassen, wie handhabt Ihr das?

G
Graubär
Jan 2018 bearbeitet

Das kommt davon wenn Betriebsräte Seminare besuchen grins

Ich war auf einem solchen für Arbeitsrecht und habe in der Folge bemängelt, dass unsere Tagesordnung nicht konkret genug gefasst ist. Bei uns werden bis dato Beschlüsse zu personellen Einzelmassnahmen unter dem TOP "Personelles" gefasst.

Das ist nicht richtig habe ich gelernt. Auch nachzulesen hier:

http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp30.htm

"Der Inhalt der Tagesordnungspunkte ist so konkret wie möglich anzugeben. Pauschale Angaben, wie z.B. „Verschiedenes“ oder „personelle Einzelmaßnahmen“ reichen nicht aus (BAG, 28.10.1992, 7 ABR 14/92)"

Dies gestaltet sich aber gerade in Bezug auf die personellen Einzelmassnahmen alles andere als einfach und mir - klar wem sonst - wurde auferlegt hier nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Ich muss hinzufügen, bei unserem Unternehmen handelt es sich um eine Firma die über eine Fläche von über 100km verteilt ist und wir haben auch aus diesem Grund nur eine BR-Sitzung im Monat. Hier gehen die Überlegungen dahin, das auf einen 14-Tage Rythmus zu ändern.

Bei personellen Einzelmassnahmen ist es nun mal gesetzlich so geregelt (§ 99 Abs. 1 BetrVG) dass der BR ab Abgabe eine Woche Zeit hat zu reagieren.

Die Einladung (und Tagesordnung) zur BR-Sitzung soll rechtzeitig, was in der Regel 3 Tage sind, erfolgen. Geht nun eine PM ein gestaltet sich dies ungemein schwierig, diese dann auch rechtzeitig und konkret benannt auf der Tagesordnung unterzubringen.

Meine Frage an Euch: Wie handhabt Ihr das?

1.08601

Community-Antworten (1)

R
Rollie

12.06.2005 um 13:18 Uhr

Wer braucht diesen Formalismus ?

Geht es darum, das einzelne BR-Mitglieder im Rahmen ihrer Sitzungsvorbereitung vor der Sitzung einfach schon konkrete Fakten hat ?

Auch wenn der BAG es entsprechend formuliert, denke ich, das der Hintergrund primär dazu dient, das ein Anspruch geregelt ist, aber was nützt ein Recht, was sich in der Praxis schlecht umsetzen läßt.

Was spricht bei Euch dagegen, den Sitzungsrythmus zu verkürzen ? Wir haben z.B. ein mal wöchentlich einen festen Sitzungstermin und keine Probleme damit, genügend Tagesordnungspunkte zusammen zu bekommen.

Natürlich haben wir auch das Problem, das gelegentlich PM noch reinkommen, wenn die Tagesordnung bereits geschrieben und verteilt ist.

Aber ich sehe kein Problem darin, auf die TOP das zu präzisieren, was zu dem Zeitpunkt bekannt ist und einen weiteren TOP personelle Maßnahmen für die Punkte, die erst vor Sitzungsbeginn reinkommen.

Wenn ein Sitzungsmitglied der Auffassung ist, ein Punkt sei zu kurzfristig und er könne hier seine Mitbestimmung nicht wahrnehmen mangels Vorbereitung, bestünde ja die Möglichkeit, diesen Punkt zu vertagen und im Rahmen der Frist eine neue Sitzung anzuberaumen, wo dieser Punkt noch mal zur Abstimmung kommt.

Auf diese Weise erzieht ihr auch Euren AG, etwas Rücksicht auf Eure Sitzungstermine zu nehmen und Euch frühzeitig zu informieren, weil er sicher nicht begeistert ist, wenn ihr eine Sondersitzung anberaumen müßtet, weil die PM zu kurzfristig gemeldet wurde.

Wir haben unseren AG auf diese Weise auch entsprechend gezogen, so das Anträge auf Mehrarbeit VOR Sitzungsbeginn vorliegen ;-)

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