pauschaler Beschluss
Guten Morgen, wir möchten demnächst eine BV kündigen zum Thema Eingruppierungen. Im genauen weil dort eine bestimmte Regelung drin steht, über die der BR nicht glücklich ist. Diese wurde damals in Verhandlungen so vereinbart, sonst wäre die BV nicht zustande gekommen. Einige BR Mitglieder möchten in der nächsten Sitzung beschließen, alle PEM´s, die nach der Kündigung der BV zu dieser bestimmten Regelung eingehen mit "Nein" abzustimmen und zu widersprechen. (Die BV wirkt nach, es soll aber das Druckmittel für die GF sein sofort in Verhandlungen mit dem BR zu treten) Jetzt die Frage: kann der BR beschließen, die folgenden PEM´s zu dieser Regelung alle mit "Nein" abzustimmen? Jede Beschlussfassung muss doch einzeln gemacht werden und jedes BR Mitglied kann und muss seine Stimme selbst äußern...
Community-Antworten (2)
29.08.2017 um 12:55 Uhr
Jede personelle Einzelmaßnahme erfordert seinen eigenen Beschluss. Als Druckmittel halte ich die geschilderte Strategie zudem nicht geeignet. Wenn ihr die Zustimmung verweigert, muss dies auch gut nach BetrVG begründet sein, siehe auch §99 (2) BetrVG. Von den Nachteilen für die Kollegen die sich eventuell ergeben wenn ihr personelle Einzelmaßnahmen blockiert möchte ich gar nicht anfangen.
29.08.2017 um 14:45 Uhr
Es gibt ja keinen Grund aus § 99 Abs.2 BetrVG. Es sei denn, die Regelung verstößt gegen einen Tarif.
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