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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitausgleich für BR-Tätigkeit / Festlohn - darf der Ageber BR-Zeiten mit pauschaler Überstundenabgeltung verrechnen?

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Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Brötchengeber möchte einem Ersatzmitglied ("Festlöhner") keinen Zeitausgleich für die Teilnahme an BR-Sitzungen mehr gewähren. Dies wird damit begründet, daß Mehrarbeit mit dem Gehalt bereits abgegolten wäre. Meines wissens ist aber diese Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden in gewissen Umfang zu leisten und im Gehalt berücksichtigt sind, rechtlich bedenklich. Wie kann ich argumentieren und den AG zur Einhaltung von §37(3) BetrVG bewegen?

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Community-Antworten (2)

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viktor

06.12.2005 um 13:55 Uhr

Für den Betriebrat gilt zunächst einmal der § 37 BetrVG und danach ist Feizeitausgleich für Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit vorgesehen. Allerdings ist der Normalfall, dass Betriebsratsarbeit Arbeitszeit ist und deshalb keine Mehrarbeit anfällt. Wenn der Kollege seine normale Arbeit hinten anhängt, weil er während der Arbeitszeit Betriebsratsarbeit geleístet hat, ist dies klassische Mehrarbeit. Hier kann der BR seine Mitbestimmung geltend machen (und seine Zustimmung verweigern, wenn der Kollege Nachteile erleidet). Seine "Klausel" im Arbeitsvertrag würde ich dabei auch übergehen (insbesondere wenn es sich um einen Tarifangestellten handeln sollte).

Ich würde argumentieren, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen sicher zu stellen, dass durch das BR-Amt keine Mehrarbeit entsteht.

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ferdi

06.12.2005 um 20:24 Uhr

Bis vor einem Jahr war der BR nach meinem Dienst, also Überstunden. Jetzt fällt die BR- Sitzung in die Arbeitszeit und wird von den Kollegen abgedeckt. Unsere Sitzungen sind bekannt und der AG hat sie zu ermöglichen.

ferdi

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