W.A.F. LogoSeminare

35 Std.woche

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wurde laut tariefvertrag, und Betriebsvereinbarung von 37,5 std. Die arbeitszeit auf 35 std. Herabgesetzt. Da es der Firma achlecht geht, laut GL. Es werden aber jede Woche in allen abteilungen Überstunden angeordnet.Viele Mitarbeiter haben 45 Std. Ein kl.teil dagege 35 std.Ist so eine BV rechtens?Der AG will von den 35 std.nicht abweichen.Bitte um Rat.Danke!

55403

Community-Antworten (3)

R
rsddbr

28.08.2017 um 18:17 Uhr

Also die BV ist rechtens, so sie von beiden Seiten unterschrieben wurde, nicht gegen Gesetze verstößt und der Tarifvertrag nichts anderes vorgibt. Ihr könnt diese ggf. kündigen mit Hinweis auf die Mehrarbeit, aber die BV wirkt nach. Ihr könntet auch die Mehrarbeit verweigern mit Hinweis auf zu viele Überstunden (ist ja schließlich mitbestimmungspflichtig, so ihr sie nicht pauschal erlaubt habt in der BV).

Ihr solltet aber überlegen, was das Gesamtziel sein soll. Sollen zur Entlastung zusätzliche AN eingestellt werden? Wollen die AN vielleicht die 35 Stundenwoche lieber als die 37,5 Stundenwoche? Ist die Mehrarbeit nur vorrübergehend? Was passiert mit der geleisteten Mehrarbeit (Stundenkonto, Auszahlung)? Ist die BV mit der Arbeitszeitreduzierung befristet und gilt dann irgendwann wieder die 37,5 Stundenwoche? Und was heißt eigentlich lt. Tarifvertrag UND Betriebsvereinbarung?

B
BRHamburg

28.08.2017 um 22:30 Uhr

Sorry aber das sehe ich anders. Da die Wochenarbeitszeit klar unter §77 Abs 3 fällt ist der BR hier raus und die BV ungültig. Was der BR machen kann ist die Zustimmung zu Mehrarbeit verweigern.

H
hatschi

29.08.2017 um 11:38 Uhr

Danke für euere antworten.

Ihre Antwort