Betriebsordnung
Hallo, habe mal ne Frage: bei uns im Unternehmen Standort Hessen besteht eine Betriebsordnung. Gilt diese auch für unser Produktionswerk in Baden Württemberg welcher einen eigenständigen Betriebsrat hat?
Wenn die Geschäftsleitung eine neue Betriebsordnung haben möchte weil die Hälfte der Teile die drin stehen weg fallen sollen, muss diese erst gekündigt werden? Uns wurde ein neuer Entwurf einfach nur vorgelegt.
Community-Antworten (5)
28.08.2017 um 16:27 Uhr
Wenn die Betriebsordnung eine BV ist, die der BR und der AG abgeschlossen haben, gilt sie nur in eurem Betrieb.
Änderungen ohne Kündigung sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Wenn euch der neue Entwurf nicht zusagt, weißt ihn als inakzeptabel zurück.
28.08.2017 um 16:45 Uhr
Als Überschrift steht Betriebsordnung und nicht BV , ist das dann auch so?
28.08.2017 um 16:53 Uhr
In der Bo steht auch drin dass sie mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden muss. Das ist bei uns nicht erfolgt. Muss das erst passieren oder kann man die im gegenseitigen Einvernehmen auch ohne Kündigung ändern?
28.08.2017 um 18:19 Uhr
Im gegenseitigen Einvernehmen kann jeder Vertrag ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen geändert werden.
31.08.2017 um 11:51 Uhr
Noch eine Frage zur Betriebsordnung: da steht drin dass dem AN für 33 Wochen ein Zuschuss zum Krankengeld in Höhe von 80% gewährt wird berechnend vom letzten Nettogehalt Im Tarifvertrag der Ig Metall ist solch ein Zuschuss von 100% über 2 Monate drin, Jetzt die Frage von den Kollegen...was gilt? Das vom Tarifvertrag weil dieser über einer Betriebsordnung steht oder das von der Betriebsordnung weil es zum Vorteil des AN wäre oder kann man das sogar kombinieren, erst 2 Monate 100% danach 80%?
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