Hallo, grundlegend kann nach der Aufnahme der Tätigkeit ja keine gültige Befristung mehr vereinbart werden.

Aber wie verhält es sich in dem Sonderfall, dass dieses Vertragsverältnis eine Beschäftigung in Elternzeit (beim selben AG, aber andere Filiale und reduzierte Stunden) ist? Besteht dann auch ein automatisches Recht zur Fortführung dieser Rahmenbedingungen über die Elternzeit hinaus?