Kündigung/Geheimhaltungspflicht
Unser Betriebsrat hat eine ordentliche Kündigung für einen Mitarbeiter bekommen, der zwei Jahre bei uns beschäftigt war. Das Problem ist jetzt, dass ein Betriebsratsmitglied bereits vor Ablauf dieser 7-Tage-Frist (Anhörung des BR ) den Gekündigten darauf angesprochen hat. Der Betroffene hat also noch nichts von der Kündigung gewusst. Der Chef meinte aber, zuerst wird der BR informiert und nach der 7-Tage-Frist ( Anhörung BR ) wird erst der Betroffene informiert. Wir sind der Meinung, dass die Kündigung gleichzeitig an BR und Betroffenen gehen sollten wegen der Beratung des Mitarbeiters. Meine Frage nun: Gibt es Konsequenzen für das o.a. Betriebsratsmitglied wegen der Geheimhaltungspflicht?
Community-Antworten (5)
23.08.2017 um 18:31 Uhr
Die Geheimhaltungspflicht nach §79 BetrVG bezieht sich nur auf Geschäftsgeheimnisse und wenn dies ausdrücklich vom AG als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet wurde. Konsequenzen können demzufolge nicht entstehen. Nach §102 Abs.2 Satz 4 ist der BR angehalten, den betroffenen AN vor Abgabe seiner Stellungnahme zu hören. Von daher ergibt es sich i.d.R., dass der AN vom BR von seiner geplanten Kündigung erfährt.
23.08.2017 um 18:33 Uhr
Dann lese dir mal den § 102 BetrVG genau durch.
Der BR ist nicht Geheimrat. Er soll den betroffenen AN sogar anhören, wenn es der BR für erforderlich hält.
Aber natürlich - man muss unterscheiden: Die Anhörung zur beabsichtigten Kündigung ist das eine -:die Kündigung aussprechen das andere. Das 2.kann der AG erst nach der Woche tun, die der BR Zeit hat.
24.08.2017 um 08:00 Uhr
Im § 102 BetrVG Abs 1 steht das der BR vor jeder Kündigung gehört werden muss! Es ist also gar nicht möglich das der Mitarbeiter gleichzeitig mit dem Gremium über die Kündigung informiert wird. Und im Rahmen der Prüfung der vom Arbeitgeber angegebenen Gründe sollte man schon mit den Betroffenen sprechen. Also könnt ihr da völlig entspannt sein.
24.08.2017 um 09:17 Uhr
Wie? Ihr hört nie die zu kündige Person an? Das geht nicht. Ihr müsstet grundsätzlich vor jeder Kündigung mit der Person sprechen.
25.08.2017 um 13:17 Uhr
"Es ist also gar nicht möglich das der Mitarbeiter gleichzeitig mit dem Gremium über die Kündigung informiert wird."
Und ob das geht. Denn der AG kann den AN jederzeit über die Kündigung informieren. Das Abschicken des Schriftstückes sollte er natürlich erst nach der Anhörung machen.
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