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Frage zur Geheimhaltungspflicht

L
Lowrider
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der in § 79 BetrVG genannten Geheimhaltungspflicht. In der Vergangenheit war es immer so, dass niemand aus dem BR (Ausnahme der zum GBR entsandten Mitglieder) wusste, was im GBR besprochen worden ist, weil dort auf Geheimhaltungspflicht gepocht wird.

Da ich jedoch meinen Mitarbeitern im BR vertraue, halte ich das eigentlich für schwachsinnig. Aber ich komme mit der Formulierung des § 79 nicht ganz klar.

Absatz 1 sagt aus, dass ich als BRM nicht gegenüber anderen und auch nicht gegenüber dem GBR zur Geheimhaltung verpflichtet bin. Absatz 2 sagt aus, dass Abs. 1 analog zum GBR gilt.

Also heißt das für mich, dass Inhalte vom GBR nicht der Geheimhaltung gegenüber meinen Kollegen im BR unterliegen.

Sehe ich das so richtig?

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Community-Antworten (6)

M
Mattes

06.11.2015 um 14:17 Uhr

Jup.

So sehe ich das auch.

Der GBR ist dem normalen BR ja auch nicht übergeordnet und bearbeitet Angelegenheit die vom BR an ihn übertragen wurden oder alle Niederlassungen betreffen.

I
ickederdicke

06.11.2015 um 14:47 Uhr

@Lowrider, der Grundsatz der Geheimhaltung gilt nur für"nach draussen", Ein GBR ist, wie Mattes schon richtig erwähnte, dem regionalen BR nicht übergeordnet, er setzt sich ja aus Mitgliedern der BR´s zusammen und erledigt die Dinge, welche auf der regional Ebene nicht zu regeln sind, also muss auch ein Feedback kommen. Sonst wüsstet ihr ja nie, ob etwas an deligierten Themen erledigt wurde. Und alle Mandatsträger unterliegen der "Schweigepflicht", was aber nicht bedeutet, man darf untereinander nicht miteinander reden.

B
BloodyBeginner

06.11.2015 um 14:56 Uhr

Eigentlich besteht sogar die Verpflichtung für die GBR Mitglieder über die GBR Sitzungen in eurer Sitzung zu berichten bzw. dass der BR auch Einsicht in Tagesordnungen und Protokolle erhält - denn jedes BR Mitglied ist auf den gleichen Wissenstand zu halten

L
Lowrider

06.11.2015 um 15:04 Uhr

Ja, so wie ihr sehe ich das ja auch, aber es war jahrelang so, dass die zwei vom GBR zurückkehrten und uns einiges berichteten, aber anderes wieder (was wichtig für uns wäre) nicht, weil sie gesagt bekommen haben, dass das nicht erzählt werden darf.

Das hat mich damals schon angeko.... - entweder vertraue ich den Kollegen aus dem BR oder eben nicht - aber dann kann ich auch gehen.

Jetzt bin ich aufgrund eines Rücktritts des Vorsitzenden selbst zum Vorsitzenden gewählt worden und in einem Monat ist die erste GBR-Sitzung für mich. Sitze schon in meinem Urlaub jetzt hier und betreibe rege Selbststudium ;)

Darf ich der BGR-Vorsitzenden dann an den Kopf knallen, dass sie mich dann rausschicken soll, wenn sie sooooooo geheime Dinge zu besprechen hat, die wir nicht weitererzählen dürfen? Kann einer Raucher wenigstens seinem Laster fröhnen. ;)

Oder soll ich gar nicht auf sowas reagieren und es auf mich zukommen lassen, bis sie erfährt, dass meine Kollegen aus dem BR auch alles wissen?

Oder sollte ich als Neuling sie darauf hinweisen, dass es keine Geheimhaltungspflicht gegenüber meinen Kollegen gibt? Nur das wäre als Neuling vielleicht etwas frech.

W
Widder

06.11.2015 um 15:46 Uhr

Warum willst du unruhe reinbringen. Du nimmst teil, hörst dir die Themen an, und nach deiner Rückkehr berichtest du in der nächsten BR - Sitzung von der GBR - Sitzung. Sollte es dann eskalieren, soll sie dir dir mal zeigen wo dies denn wirklich schwarz auf weis steht. Du kannst ihr dann ruhigen Gewissens immer noch sagen, das du eine Verpflichtung gegenüber deinem Gremium hast.

G
gironimo

06.11.2015 um 17:11 Uhr

Der GBR ist doch ein Gremium der Arbeitnehmervertretung und da werden doch keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse "produziert". Da verstehen wohl einige Ihre Aufgaben falsch.

Oder soll ich gar nicht auf sowas reagieren < - so ist es

Oder sollte ich als Neuling sie darauf hinweisen, dass es keine Geheimhaltungspflicht gegenüber meinen Kollegen gibt? Nur das wäre als Neuling vielleicht etwas frech<

frech ist es nicht, sondern korrekt. Aber wenn Du noch nicht so sattelfest bist - verschiebe es auf später.

Und auch im GBR gilt: Der/die Vorsitzende ist nicht der Chef des Gremiums und hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern.

Also ignoriere die "Starallüren".

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