Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der in § 79 BetrVG genannten Geheimhaltungspflicht. In der Vergangenheit war es immer so, dass niemand aus dem BR (Ausnahme der zum GBR entsandten Mitglieder) wusste, was im GBR besprochen worden ist, weil dort auf Geheimhaltungspflicht gepocht wird.

Da ich jedoch meinen Mitarbeitern im BR vertraue, halte ich das eigentlich für schwachsinnig. Aber ich komme mit der Formulierung des § 79 nicht ganz klar.

Absatz 1 sagt aus, dass ich als BRM nicht gegenüber anderen und auch nicht gegenüber dem GBR zur Geheimhaltung verpflichtet bin.
Absatz 2 sagt aus, dass Abs. 1 analog zum GBR gilt.

Also heißt das für mich, dass Inhalte vom GBR nicht der Geheimhaltung gegenüber meinen Kollegen im BR unterliegen.

Sehe ich das so richtig?