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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was muss man dem Betriebsarzt sagen - hat der Betriebsarzt gegenüber dem Arbeitgeber Schweigepflicht?

M
merlin
Jan 2018 bearbeitet

Heute hat mich ein Kollege angesprochen, was man bei der jährlichen Untersuchung dem Betriebsarzt auf dessen Nachfrage mitteilen muss. Der Kollege hatte im März gleich zu Beginn seines Urlaubs einen Hörsturz, ein Ohrensausen ist verblieben. Nun möchte er nicht, dass das bekannt wird. Was könnten sich für Nachteile ergeben, wenn er das dem Betriebsarzt nicht sagt, bzw. hätte es Vorteile, wenn er es tut? Hat der Betriebsarzt gegenüber dem Arbeitgeber Schweigepflicht?

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

28.08.2006 um 18:12 Uhr

merlin, der Betriebsarzt unterliegt genau so der Schweigepflicht wie jeder andere Arzt.

R
Rollie

28.08.2006 um 18:25 Uhr

Was sollten sich für Nachteile ergeben. Vielleicht ist es gar nicht sinnvoll, die jetzige Tätigkeit zu machen, wenn das Ohr saust. Was sagt denn der Hausarzt dazu ?

M
Mona-Lisa

28.08.2006 um 18:35 Uhr

merlin, Rollie hat nicht unrecht, wenn sich bei der "Untersuchung" herausstellt, dass sein Gehör nicht mehr so ist, wie es sein sollte, wird der Betriebsarzt dem AN die weiteren Schritte anraten. Er unterliegt aber trotzdem der Schweigepflicht!

M
merlin

29.08.2006 um 09:45 Uhr

Danke, ich werd das dem Kollegen so sagen

B
betriebsratten

29.08.2006 um 10:09 Uhr

mhmhmhmh....mal Vorsicht. Der Betriebsarzt teilt keine Diagnosen mit, aber er stellt fest ob ein AN für eine Tätigkeit geeignet ist. Sollte, z.B. aus Sicherheitsaspekten, ein bestimmtes Hörvermögen Voraussetzung sein, wird er möglicherweise dem AG mitteilen, dass der AN nur noch eingeschränkt für diese Arbeit einsetzbar ist. Das ergibt sich auch aus der Fürsorgepflicht des AG....er darf ja die Gesundheit des AN oder von dessen Kollegen nicht gefährden.

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