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Betriebsarzt kündigen

G
Greta
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsarzt wurde vor zehn Jahren vertraglich verpflichtet. Vor fünf Jahren wurde erstmals ein BR gewählt. Der BR konnte also bei der Auswahl des Betriebsarztes nicht mitbestimmen. Gibt es nachträglich eine Chance den Vertrag aufzulösen und einen neuen Betriebsarzt zu bestellen? Der Betriebsarzt verhält sich wenig kooperativ, genießt nicht das Vertrauen der Belegschaft etc.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

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Community-Antworten (5)

G
Galaxy

04.08.2015 um 17:19 Uhr

@Greta

Mit welchen "Bordwerkzeugen" möchtet ihr als BR denn einen Vertrag auflösen???????? Ich kann mich nicht erinnern, dass ein BR einen Vertrag auflösen kann geschweige denn die rechtliche Möglichkeit hat, einen Betriebsarzt zu bestellen. Wenn kein Vertrauen zum BA besteht, dann führt doch mal konstruktive Gespräche mit ihm, das könnt ihr jederzeit versuchen.

Gruß Galaxy

G
Greta

04.08.2015 um 17:24 Uhr

Tatsächlich wollen wir ja keinen Vertrag selbstständig auflösen. Das wird uns wohl kaum möglich sein. Wir hätten nur gerne bei der Auswahl mitbestimmt. "ASigG §9 (3) Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen." Da der BR später gewählt wurde, war das nicht möglich.

Daher die Frage, ob jemand eine Idee hat, wie man hier vorgehen könnte. Das konsturktive Gespräch wurde bereits geführt. Es war leider nicht auf beiden Seiten konstruktiv.

P
Pickel

04.08.2015 um 17:32 Uhr

So ist es eben, wenn es keinen BR gibt. Entscheidungen, die in dieser Zeit gefällt werden, entfalten Gültigkeit auch ohne jede Mitbestimmung.

K
Kölner

04.08.2015 um 17:39 Uhr

Die Mitteilungspflichten eines Betriebsarztes sind in den letzten Jahren erheblich beschnitten worden. Ich würde mich als BR darauf konzentrieren, die Umsetzung dieser kaum noch vorhandenen Mitteilungspflicht zu kontrollieren...

Damit ist dann auch das Vertrauen wieder herstellbar oder eben vernichtet. Aber dann mit Beweis.

G
gironimo

04.08.2015 um 20:07 Uhr

Mir fällt da z.B. der Weg über den § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein. Und im Arbeitssicherheitsgesetz heißt es: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen"

Tut der Betriebsarzt das nicht und tut der AG nichts, drängt darauf, dass der AG aktiv wird.

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