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Eigenkündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag - welche Kündigungs-Fristen?

E
elbiba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Kollegin möchte kündigen (aufgrund der Arbeitsatmosphäre), hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.17. Laut TV sind 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres vereinbart. Muss sie als AN mit befristetem Vertrag sich auch daran halten? Kann sie auch fristlos kündigen - ich muss dazu sagen, dass sie den Grund ihrer Kündigung nicht durchdiskutieren will. Sie möchte so schnell wie möglich gehen. Wer hat dazu einen Rat?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

22.08.2017 um 17:40 Uhr

Oft ist in befristeten Verträgen gar keine Kündigung vereinbart. Wenn aber doch, bzw. die Anwendung eines Tarifvertrages statt findet, muss sie sich schon an die Fristen halten.

Und fristlos? Da muss es schon einen Grund geben, der das Vertrauensverhältnis stark beschädigt hat ( § 626 BGB).

Ich würde eher zu einem Aufhebungsvertrag tendieren.

R
rsddbr

22.08.2017 um 18:38 Uhr

Um es noch konkreter zu sagen: Ist in befristeten Arbeitsverträgen nicht ausdrücklich vereinbart, dass diese auch ordentlich gekündigt werden können, so ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

E
elbiba

23.08.2017 um 11:02 Uhr

vielen Dank, das hilft mir weiter

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