Welche Kündigungsfrist ist bei einer Eigenkündigung anzuwenden? Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende. Der Arbeitnehmer ist über 5 Jahre im Unternehmen und hat bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Die Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers kann nicht länger sein als die des Arbeitsgebers. Welche dieser beiden Fristen - 4 Wochen zum Quartal oder 2 Monate zum Monatsende ist günstiger? Hängt es auch vom Kündigungszeitpunkt ab, welche dieser beiden Fristen Anwendung finden könnte?