Folgender Sachverhalt der Arbeitgeber stellt am Tag 1 eine Fehlverhalten Fest um ein BR Mitglied zu kündigen. Das BR Mitglied wird mit BR am Tag 11 informiert und Kündigungs Schreiben zugestellt (dort steht Tag 1 als feststellungs Tag drin ). Der Br will mit den Fristen Spielen weil er davon ausgeht ,er hat 3 Tages Frist um sich zu äussern ,der 11 Tag(Übergabe Tag zählt ja nicht ) .
So lässt er die Frist verstreichen Tag 12,Tag 13 und 14. Der Arbeitgeber gibt (auch Wochenende bedingt) erst am Tag 18 den Antrag beim Arbeitsgericht zur Zustimmungsersetzung ab. Für den BR ist dieses eine Fristverstreichung nach Paragraph 626 BGB. Trotzdem erkennt das Arbeitsgericht es an und es wird ein Gütetermin anberaumt,mit useren BR Anwalt(übrigens ein sehr guter Fachanwalt für Arbeitsrecht ) habe Ich dieses zweimal diskutiert und er meint das der Arbeitgeber theoretisch noch eine Woche Zeit gehabt hätte den Sachverhalt aufzuklären und dadurch ist er mit 18 Tagen in der 2 Wochen Frist .?????? Ausserdem hat das Arbeitsgericht durch Zulassung des Verfahrens keine Fristbedenken???