Erstellt am 17.08.2017 um 14:22 Uhr von gironimo
Die Frage wäre, wo steht das der BR die Mitarbeiter nicht befragen darf.
Natürlich kann der BR mit den Arbeitnehmern auf alle erdenklichen Arten kommunizieren. Auch durch befragen.
Erstellt am 17.08.2017 um 14:55 Uhr von iooo
Ich meine ob der AG befragen darf...
Erstellt am 17.08.2017 um 15:01 Uhr von nicoline
iooo
verstehe ich es richtig, dass der AG die MA befragen will, ob sie eine BetrVers wollen, oder was meinst du mit Befragung?
Erstellt am 17.08.2017 um 15:02 Uhr von herzensbrecher
Mit Zustimmung des Betriebsrates i.s. § 94 BetrVG, kann er eine Befragung bei einer Betriebsversammlung durchführen. Oder meinst Du es so, wie nicoline es schreibt?
Erstellt am 17.08.2017 um 15:21 Uhr von iooo
Ich versuche nochmal.
Darf der AG die MA befragen zur Betriebsversammlungteilnahme? ...Befragen wer will teilnehmen und wer nicht? Wir haben gehört der AG darf das nicht tun....
Erstellt am 17.08.2017 um 15:30 Uhr von Pjöööng
Zu welchem Zwecke führt er die Befragung durch?
Um Druck auf die auszuüben, die dort hingehen wollen?
Oder um festzustellen, ob er z.B. genügend Personal hat welches die Kundenanrufe in dieser Zeit entgegennimmt?
Erstellt am 17.08.2017 um 16:30 Uhr von iooo
Noch mal...die Frage ist ob der AG ÜBERHAUPT solche Befragungen durchführen darf !?
Erstellt am 17.08.2017 um 16:41 Uhr von titaptopper
Erstellt am 17.08.2017 um 16:49 Uhr von Pjöööng
"Nimmt der ArbN an einer BetrVerslg. nicht teil, hat er weiterzuarbeiten, sofern dies arbeitsorganisatorisch möglich ist." (Fitting, Rn 25 zu § 42)
Hieraus würde ich das Recht des Arbeitgebers sich einen Überblick über die zu diesem Zeitpunkt vermutlich arbeiteneden Arbeitnehmer zu verschaffen durchaus bejahen.
Rechtsprechung hierzu ist mir aber nicht bekannt.
Erstellt am 17.08.2017 um 17:37 Uhr von gironimo
Mit der Befragung beeinflusst er schon die AN. Und zwar mit dem Ziel, dass diese eher nein zur Versammlung sagen.
Vielleicht findest du etwas in den Kommentaren zum BetrVG zum Thema "Behinderung des BR"
Erstellt am 17.08.2017 um 17:42 Uhr von BRHamburg
Jeder Mitarbeiter hat das Recht an der Versammlung teilzunehmen ohne das er es dem Arbeitgeber gegenüber begründen muss.
Erstellt am 17.08.2017 um 20:42 Uhr von nicoline
*Mir wurde gesagt die MA dürfen nicht befragt werden...*
Vielleicht fragst du den, der dir das gesagt hat mal, mit welcher Rechtsgrundlage er diese Behauptung begründen kann und stellst diese dann hier ein. Dann können wir uns weiter unterhalten, ob diese Rechtsgrundlage korrekt ist.
Erstellt am 18.08.2017 um 00:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo)
"Mit der Befragung beeinflusst er schon die AN. Und zwar mit dem Ziel, dass diese eher nein zur Versammlung sagen. "
Kristallkugel?
Zitat (BRHamburg):
"Jeder Mitarbeiter hat das Recht an der Versammlung teilzunehmen ohne das er es dem Arbeitgeber gegenüber begründen muss. "
War von einer Begründungspflicht irgendwo dieRede?